Illegale Demos "hocherfreulich"

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/2728
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.19045
Bull Med Suisses. 2020;101(2728):850

Publié le 30.06.2020

Illegale Demos «hocherfreulich»

Die illegalen Demos gegen Rassismus in den letzten Tagen mit über zehntausend Menschen findet der Polizeidirektor des Kantons St. Gallen, Fredy Fässler, als «hocherfreulich».
Was ihn erfreut, bleibe dahingestellt. Sicher jedoch sind sie epidemiologisch hocherfreulich, hochwillkommen. Denn so kann man alle noch gültigen Massnahmen der Covid-Verordnung, wie Verbot von Kundgebungen mit mehr als der erlaubten Teilnehmerzahl, auf Notwendigkeit in Theorie und Praxis überprüfen, im Test-Versuch 1:1.
Für alle medizinischen Massnahmen werden Versuche über Wirksamkeit verlangt, bei prophylaktischen Verordnungen über Notwendigkeit.
Demos sind deshalb ein Idealfeld für Testprüfungen von Schutzmassnahmen, wenn sie von freiwilligen Testpersonen eben nicht eingehalten werden.
Wie weiter? Wenn zwei Wochen nach der Demo mit über zehntausend Teilnehmern keine Massenanfälle von Grippe auftreten, ist klar, dass solche Vorschriften nicht mehr nötig sind und man folglich auch im Normal-Alltag auf sämtliche anticoronaren Massnahmen verzichten kann; dann darf ich in der Kirche wieder singen …