Ausländische Gutachter

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/1516
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.18845
Bull Med Suisses. 2020;101(1516):537-538

Publié le 07.04.2020

Ausländische Gutachter

Brief zu:
Mit Interesse habe ich den Artikel von Anwalt Weiss sowie die Antworten von Kollege Adler und Kollegin Cerletti gelesen. Als ehemaliger medizinischer Verantwortlicher einer Gutachtenstelle und SIM-Experte möchte ich die Frage kurz kommentieren:
Der ausgewiesene Mangel an kompetenten Experten sowohl in der deutschen Schweiz wie in der Romandie hat diese Gutachten­stellen veranlasst, Hilfe im nahen Ausland zu suchen, in meinem Fall in Frankreich. ­Solange es sich um mehr «technische» Spe­zialisten (Orthopäden, Neurologen, Gastroenterologen) handelte, war die fachliche Kompetenz, wie dies auch Anwalt Weiss festhält, kein Problem.
Bei der abschliessenden Evaluation der zu begutachtenden Patienten als Ganzes ist die Vertrautheit mit den hiesigen Verhältnissen und Mentalitäten extrem wichtig, was vor ­allem die psychiatrischen und sozialen Aspekte betrifft.
Hier kollidieren nun verschiedene Interessen aufeinander:
a) Die juristischen Aspekte, welche auch durch das BGE vom Juni 2015 nicht vereinfacht wurden, wie Kollegin Cerletti auch hervorgehoben hat.
b) Die politisch-ökonomischen Aspekte, welche die IV-Stellen einem enormen Spar­druck aussetzen, auch wenn durch die kürzlich eingeführte Früherfassung hier etwas Luft verschafft wurde. Aber die flexible Rentenquantifizierung wie im UVG ist immer noch kein Diskussionspunkt. Zu erwähnen ist ausserdem, dass diese Gut­achtenstellen privatwirtschaftliche Unternehmungen sind.
c) Die medizinischen Aspekte mit der allseits und sattsam bekannten, nicht messbaren und nicht dokumentierbaren Grauzone menschlichen Leidens.
Eine einigermassen gerechte Gewichtung der gesamten, menschlichen Leidenssituation des Patienten wird von den Juristen nicht verstanden und/oder akzeptiert. Dies führt zu einer unbefriedigenden und undankbaren ­Situation für die Gutachter, weshalb u.a. ­deren Rekrutierung ungenügend ist.
Der Kernpunkt jedes Gutachtens sollte die ganzheitliche Erfassung des Patienten sein, wie Kollege Adler richtig schreibt, und damit die Respektierung seiner Würde.