Krebsregister: Qualitätsinstrument für einen Resultate basierten Wettbewerb

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/09
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.18681
Bull Med Suisses. 2020;101(09):296-297

Publié le 26.02.2020

Krebsregister: Qualitätsinstrument für einen auf Resultate basierten ­Wettbewerb

Krebsregister sind für M. M. Schuurmans ein bürokratischer Wahnsinn, der in einem Top-down Approach eingeführt wurde, bei dem die Mehrheit der Ärzte aber nicht angehört, … sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurde1.
Versuch eines Faktenchecks:
Epidemiologische Krebsregister erfassen die Tumorart und das Tumorstadium bei Diagnosestellung, da diese Parameter früher die ­Prognose bestimmten. Seit diese aber zu­nehmend von teuren, sektorübergreifend ­koordinierten Therapien2 abhängt, braucht es auch Behandlungsdaten, um die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren, wie es das Nationale Krebs­registergesetz (KRG) in § 2 verlangt.
Ein auf Resultate basierter Wettbewerb be­nötigt Qualitätsregister (QR) der Fachgesellschaften (FG) mit flächendeckenden vollständigen Behandlungsdaten3,4, die dem einzelnen Leistungserbringer die Behandlungsqualität zurückspiegeln können. Deshalb dürfen «die kantonalen Krebsregister (KKR) … und die nationale Krebsregistrierungsstelle zur Evaluation der Diagnose- und Behandlungsqualität Daten bearbeiten und auf Anfrage bekannt geben, wenn die meldepflichtigen Personen und Institutionen in die Bearbeitung eingewilligt haben» (KRG § 27).
Das Qualitätskonzept (QK) der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onko­logie (SGMO) wurde 2012 als Ergänzung zur Hochspezialisierten Onkologie interprofes­sionell ausgearbeitet und in einer Urabstimmung von den Mitgliedern der SGMO mit ­grossem Mehr angenommen. Das QK wird im Swiss Cancer Network (SCN)5 umgesetzt und zertifiziert. Zertifizierte Mitglieder verpflichten sich, ihre Behandlungsdaten in QR der FG offenzulegen. Das QK der SGMO stimmt mit der Qualitätscharta der SAQM6 überein. Es ­erhielt 2018 den Preis Inovation Qualité der SAQM7 und kann in Zukunft in die Qualitätsverträge mit den Versicherern8 eingebracht werden.
Die molekulare Unterteilung scheinbar häufiger Tumoren in Untergruppen erlaubt eine «massgeschneiderte» personalisierte Behandlung. Diese neuen Tumorsubtypen erfüllen oft die Kriterien Seltener Krankheiten, was gemäss M. M. Schuurmans ja gerade ein Grund wäre, Register zu betreiben, um gezielte Fragen zu beantworten.
Im Pilotprojekt «Sektoren übergreifender Behandlungspfad Kolorektal Karzinom»9 legten je 10 ärztliche und nicht-ärztliche Fachgesellschaften im Konsens die Dokumente fest, die dem Tumorboard in schriftlicher Form vor­liegen müssen, um einen Therapieplan ausarbeiten zu können. Diese Dokumente werden bereits heute (ohne neues Klinikinformationssystem) dem behandelnden Hausarzt zugestellt. Sie dürfen gemäss § 8 der Verordnung zum KRG über eine gesicherte Verbindung auch dem KKR weitergeleitet werden, da es sich um Berichte handelt, die Ärzte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu Dokumentationszwecken ohnehin erstellen, wie Tumorboard-, Operations-, Pathologieberichte usw. Aus diesen Originaldokumenten extrahieren geschulte Fachleute der KKR die notwendigen (Basis-)Daten für die Registrierung.
Krebsregister führen in pragmatischer Weise ohne Mehraufwand für die Meldepflichtigen bereits vorhandene originale Qualitätsdaten zusammen und stellen sie den Fachgesellschaften für ihre Qualitätsaktivitäten zur Verfügung, ein Mehrwert, den es zu nutzen gilt, um die Qualität der ärztlichen Arbeit sichtbar zu machen.