Wer meldet?

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/05
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.18606
Bull Med Suisses. 2020;101(05):139

Publié le 28.01.2020

Wer meldet?

Brief zum Thema: Meldepflicht ans Krebsregister
Auf meine Anfrage beim Krebsregister
Wer meldet?
Ich als Hausarzt?
Der Chirurg/Spezialist?
Der Histopathologe?
Alle????
Besten Dank für die Klärung.
Habe ich folgende Antwort erhalten:
Danke für Ihre Anfrage.
Wir erhalten alle Pathologieberichte von Tumor­patienten direkt von den Pathologien. Danach ist jeweils der Arzt meldepflichtig, der den Pa­tienten über die Diagnose informiert, dieser muss auch über die Datenweiterleitung ans Krebsregister informieren und zusätzlich auch das Datum dieser Information ans Krebsregister schicken. Weiter meldepflichtig sind die Ärzte, die den Tumor behandeln.
Jeder, der diagnostiziert oder behandelt, muss seinen Teil der Abklärung oder Intervention schicken, indem er den Bericht, der von ihm geschrieben wurde, ans Krebsregister weiterleitet. Das sind vor allem die Spezialisten (Onkologen, Dermatologen usw.).
Als Hausarzt sind Sie nur in seltenen Fällen meldepflichtig, wenn z.B. bildgebend ein Tumor festgestellt wird und der Patient keine weiteren Untersuchungen wünscht. Oder wenn Sie eine Therapie durchführen.
Jetzt ist’s mir ein bisschen klarer.