Fähigkeitsprogramm "Interventionelle Psychiatrie"

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Édition
2019/47
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18348
Bull Med Suisses. 2019;100(47):1569-1570

Affiliations
Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Bern

Publié le 19.11.2019

Seit diesem Juli bietet die Schweizerische Gesellschaft für Interventionelle Psych­iatrie (SGIP-SSPI) das Weiterbildungsdiplom «Interventionelle Psychiatrie» an. Ab Januar 2020 gibt es dafür in Bern ein spezifisches Curriculum.
Neben der etablierten Elektrokonvulsionstherapie erweitern heute Therapieverfahren wie die repetitive transkranielle Magnetstimulation, die transkranielle Gleichstrombehandlung oder auch die Tiefenhirn­stimulation in zunehmendem Masse das Spektrum. Viele dieser Behandlungsansätze führen zu bereits nach­gewiesenen stabilen klinischen Erfolgen und stellen Behandlungs­alternativen oder -ergänzungen zu den ­psychotherapeutischen und pharmakolo­gischen Strategien dar. Sie sind insbesondere bei Erkrankungen aus dem affektiven und psychotischen Spek­trum hilfreich und haben in ebendiesen ­Indikationen schon Einzug in Behandlungsricht­linien gefunden. Mit der «Schweizerische Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie» (SGIP-SSPI) wurde eine Gesellschaft gegründet, die die richtige Anwendung dieser Therapieverfahren nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in psychiatrischer Indikation ebenso zum Ziel hat wie die Weiter- und Fortbildung in diesem Bereich.
So bietet die SGIP-SSPI seit Juli dieses Jahres ein durch das SIWF am 27. September 2018 genehmigtes und per 1. Juli 2019 in Kraft gesetztes Fähigkeitsprogramm an [1]. Mit dem Erwerb des Weiterbildungsdiploms «Interventionelle Psychiatrie» können Psychiaterinnen und Psychiater dokumentieren, dass sie sich durch gezielte Weiterbildung vertiefte Kenntnisse in den interventionellen Methoden der Psychiatrie angeeignet haben. Inhaberinnen und Inhaber des Weiterbildungsdiploms weisen dadurch nach, dass sie selbständig Indikationen stellen und Behandlungen durchführen können. Sie dürfen zudem auch in der Weitergabe dieser Fähigkeiten und Kenntnisse unter dem Dach der SGIP aktiv werden. Der Fähigkeitsausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, nach dieser Zeit muss eine Rezertifizierung erfolgen.
Bei Neuerwerb müssen alle im Fähigkeitsprogramm Interventionelle Psychiatrie geforderten theoretischen und praktischen Leistungen nachgewiesen werden. Die praktische Ausbildung umfasst eine 12-monatige Tätigkeit und muss innerhalb von drei Jahren an einer anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert werden.
Bei Beginn der Weiterbildung muss der Kandidat den ersten Teil der Facharztprüfung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben. Es wird eine Aus­bildung in den beiden Kernmethoden TMS und EKT ­gefordert. Bei der praktischen Ausbildung müssen 30 dokumen­tierte Indikationsstellungen und 300 Behandlungen nachgewiesen werden. Grundsätzlich können auch andere Verfahren (z.B. transkranielle ­direkte Gleichstrombehandlung, Vagusnerv-Stimulation, tiefe Hirnstimulation) anerkannt werden. Kann an einer Weiterbildungsstätte nur eine der beiden Methoden erlernt werden, muss obligatorisch ein Wechsel an eine zweite Weiterbildungsstätte erfolgen. Es ist Aufgabe der SGIP-SSPI, die Weiterbildungsstätten anzuerkennen und allgemein die Entwicklung und Qualität von spezialisierten Behandlungs- und Ausbildungszentren zu fördern und zu überwachen. Eine Liste der Weiterbildungsstätten und von psychiatrischen Zen­tren und Praxen, die nach den Qualitätsstandards der SGIP-SSPI interventionelle Methoden bei psychiatrischen Erkrankungen anbieten, findet man auf den ­Internetseiten der Gesellschaft.
Neben der praktischen Weiterbildung müssen auch theo­retische Weiterbildungen nachgewiesen werden (32 cur­riculare Credits und 16 spezifische, aber freie Credits). Die SGIP-SSPI bietet daher ab Januar 2020 ein Curriculum in Interventioneller Psychiatrie an. Dieses wird in Bern auf Englisch abgehalten und findet an fünf Nachmittagen im Jahr in einem Zweijahres­zyklus statt. Für den Erwerb des Weiterbildungs­diploms müsse­n von den insgesamt 40 angebotenen Credits 32 nachgewiesen werden. Das Curriculum ist jedoch grundsätzlich offen für alle Interessierten, und ein Einstieg ist jederzeit möglich. Es können bei spezifischen Interessen auch lediglich einzelne Module besucht werden. Information zum Curriculum finden sich auf der Homepage der Gesellschaft [2]. Anmeldungen können über die Homepage erfolgen.
Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises werden zudem 52 Stunden Supervisionen (davon 16 bei externen Supervisoren) und 4 Mini-CEX verlangt. Die Weiterbildung wird bei Abschluss überprüft und im Fall durch die Weiter- und Fortbildungskommission der SGIG-SSPI anerkannt; es muss keine Prüfung absolviert werden.
Psychiaterinnen und Psychiater, die bereits vor dem 1. Juli 2019 in dem Bereich der Interventionellen Psychiatrie gearbeitet haben, können sich dies nach den Übergangsbestimmungen anerkennen lassen. Hier muss nachgewiesen werden, dass man in den letzten acht Jahren vor Inkraftsetzung des Weiterbildungsprogramms ein Jahr (auf 100% aufgerechnet) im Bereich der Interventionellen Psychiatrie tätig war und in ­dieser Zeit mindestens 30 Indikationsstellungen und 300 Behandlungen durchgeführt hat. Eine Zu­ordnung zu den Methoden (EKT oder TMS) fällt weg. Für Ärzte in Kaderfunktionen oder in eigener Praxis gibt es Erleichterungen in Bezug auf die theoretische Weiterbildung, die Supervisionen und Mini-CEX. Assistenzärztinnen und -ärzte müssen ebenfalls 30 In­dikationsstellungen und 300 Behandlungen unter Supervision erbracht ­haben. Sie müssen jedoch immer die theoretische ­curriculare Weiterbildung, die durch die SGIP-SSPI ­angeboten wird, nachweisen. Anerkennungen von mindestens dreimonatigen Weiterbildungs- oder Tätig­keitsperioden sind anteilig möglich.
Bei weiterführenden Fragen können Sie sich auf unserer Homepage oder via Sekretariat informieren:
Sekretariat der SGIP-SSPI
Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Murtenstrasse 21
CH-3008 Bern
Tel. +41 31 632 88 11
sekretariat[at]sgip-sspi.ch

Das Wichtigste in Kürze

• Die SGIP-SSPI bietet seit Juli 2019 das Fähigkeits­programm «­Interventionelle Psychiatrie» an.
• Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig, danach muss eine Rezertifizierung erfolgen.
• Die praktische Ausbildung umfasst eine 12-monatige Tätigkeit und muss innerhalb von drei Jahren an einer anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert werden.
• Von den insgesamt 40 angebotenen Credits müssen 32 nachgewiesen werden, zudem werden 52 Stunden Supervisionen (davon 16 bei externen Supervisoren) und 4 Mini-CEX verlangt.
• Bei Beginn der Weiterbildung muss der Kandidat den ersten Teil der Facharztprüfung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben.
• Anerkennungen nach Übergangsbestimmungen sind möglich bis Juli 2029, hier gibt es Erleichterungen bei den praktischen und theoretischen Leistungen.

L’essentiel en bref

• Depuis juillet 2019 la SSPI propose une formation au certificat de compétences en psychiatrie interventionnelle.
• Ce certificat doit être renouvelé au bout de cinq ans.
• La formation pratique prévoit 12 mois d’activité, étalés sur trois ans au plus, dans un établissement de formation reconnu.
• Sur les 40 crédits proposés, 32 doivent être attestés, auxquels s’ajoutent 52 heures de supervision (dont 16 auprès de superviseurs extérieurs) et 4 Mini-CEX.
• Au début de cette formation postgraduée, le candidat / la candidate doit avoir réussi la première partie de l’examen de ­spécialiste en psychiatrie et psychothérapie.
• Les reconnaissances suivant les dispositions transitoires, ­permettant des allégements au niveau des performances ­pratiques et théoriques, sont possibles jusqu’en juillet 2029.
Prof. Dr. med. Daniela Hubl
Psychiatrische Poliklinik
Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Murtenstrasse 21
CH-3008 Bern