Replik zum Leserbrief von Simon Hölzer

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/44
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18310
Bull Med Suisses. 2019;100(44):1456

Publié le 29.10.2019

Replik zum Leserbrief 
von ­Simon ­Hölzer

Mit Interesse haben wir in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 23.10.2019 den Leserbrief von Simon Hölzer gelesen. Er unterstellt darin unter anderem, dass die neue Tarifstruktur TARDOC grosse Anreize zur Mengenausweitung, Patientenselektion und Erbringung unnötiger medizinischer Leistungen am Patienten schaffe, und sieht die Lösung dieser Probleme vorwiegend in ambulanten Pauschalen. Da die FMH im Leserbrief direkt angesprochen wurde, nehmen wir in der Folge gerne kurz Stellung zum Leserbrief.
Aus Sicht der beiden Tarifpartner curafutura und FMH bildet eine vollständig aktualisierte Einzelleistungstarifstruktur auch heute noch die Grundlage für weitere Entwicklungen und Anpassungen einer modernen Tarifstruktur. Deshalb haben curafutura und FMH am 12.7.2019 die Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat eingereicht.
Die Frage Einzelleistungstarif oder Pauschalen greift aus unserer Sicht zu kurz. Auch Pauschalen brauchen klare Tarifierungsgrundsätze, eine valide Datengrundlage und eine klare Abgrenzung. Und gerade im ambulanten Bereich ist die Abgrenzung von medizinischen Leistungen einer Behandlung nicht immer so einfach und klar. Auch das Stichwort Komplexpauschalen hilft da nur bedingt weiter.
Zudem gibt es im ambulanten Bereich eine breite Dichte an chronischen Krankheitsbildern, Multimorbidität und komplexen Fällen. Wieso sollen Pauschalen im Gegensatz zu einem relevanten, sachgerechten und fundierten Einzelleistungstarif unnötige Leistungen verhindern? Wo doch gerade in der Welt der DRG-Pauschalen das oberste Gebot die Steigerung der Fallzahlen ist? Eine Leistung, welche gut in einer Pauschale abgegolten wird, kann ebenso wie eine angebliche «unnötige» Einzelleistung auch in Form einer «unnötigen» Pauschale an einem Patienten erbracht werden. Die Einzelleistung ist ja nicht tarifiert, obwohl sie gar nicht nötig ist oder keinen Nutzen bietet. Zentral zur Anwendung einer Leistung respektive Tarifposition ist die jeweilige Indikation. Diese Indikation muss aber auch bei der Pauschale stimmen, sonst ist sie ebenso wie die Einzelleistung unnötig. Zudem zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern, dass gerade Pauschalen, wenn sie nicht sehr differenziert sind, das Paradebeispiel für eine knallharte Risiko- und Angebotsselektion sein können. Sind sie aber filigran und differenziert und damit sachgerecht, so braucht es für den gleichen Eingriff mehrere Pauschalen, und dann ist man bald wieder beim Einzelleistungstarif respektive bei zahlreichen Zusatzpositionen oder Zusatzentgelten zu den Pauschalen.
Aus Sicht der FMH ist die Zukunft einer ­modernen Tarifstruktur eine Kombination («snap in Tarif») und Integration von Pauschalen, wo diese möglich und sinnvoll sind, und einem Einzelleistungstarif, wo dieser ­nötig und sachgerecht ist. Ob das Heil wirklich in den derzeit hochgelobten Pauschalen zu ­finden ist, wird sich zeigen. Nur am Rande sei hier noch erwähnt, dass die derzeit in ­Diskussion stehenden Pauschalen für den ambulanten Bereich (insbesondere für die inter­ventionellen Eingriffe, Radiologieleistungen und operativen Eingriffe) nur gerade 16% des gesamten ambulanten Leistungs­volums abdecken – der grosse Teil würde also weiterhin, wenn er sachgerecht sein soll, über einen Einzelleistungstarif abgegolten werden. Der Mythos von entweder Einzelleistungs­tarif oder Pauschalen sollte endlich entzaubert werden.