Replik

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/43
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18309
Bull Med Suisses. 2019;100(43):1416-1417

Publié le 23.10.2019

Replik auf: Das EPD kommt

Sehr geehrter Herr Bucherberger, sehr ­geehrter Herr Buess-Siegrist
Es freut uns, dass Sie ein schweizweit einheitliches elektronisches Patientendossier (EPD) für «wichtig und gut» halten. Ab Frühjahr 2020 müssen alle Spitäler dem EPD angeschlossen sein – für den ambulanten Bereich ist bisher keine Pflicht zur Teilnahme vorge­sehen. Aus Sicht der Patientinnen und Patienten ist es wünschenswert, dass sich insbesondere die Hausärzte ebenfalls so rasch wie möglich anschliessen. Umfassende Informationen zum EPD finden Sie auf unseren Web­sites (siehe unten). Wir sehen es aber auch als Aufgabe der Berufsverbände, ihre Mitglieder zu informieren.
Das EPD ersetzt nicht die interne Kranken­geschichte, sondern es enthält nur jene Unterlagen, die für die weitere Behandlung relevant sind. Die Inhalte des EPD werden massgeblich geprägt von den Berufsverbänden der Gesundheitsfachpersonen, die sich in der «Interprofessionellen Arbeitsgruppe» (IPAG) organisiert haben. Auch die FMH ist Mitglied der IPAG.
Ob das EPD in der Arztpraxis brauchbar sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich ist es wichtig, dass im EPD vor allem die wirklich relevanten Unterlagen abgelegt werden. Dazu gehören insbesondere Berichte, Befunde, Überweisungen, eine Medikationsliste oder der Impfausweis. Für das Verhindern von zu vielen Mausklicks sind vor allem die Hersteller der Primärsysteme gefordert. Die Ärzte und ihre Dachverbände sind gut ­beraten, sich bei den Firmen für eine tiefe ­Integration in die elektronische Krankengeschichte einzusetzen, damit das EPD einfach bedient werden kann.
Die im Leserbrief erwähnten «Streitigkeiten» oder «Skandale» müssen differenziert angeschaut werden. Das EPD ist kein nationales Grossprojekt, vielmehr werden mehrere dezentrale Umsetzungen zu einem nationalen EPD vernetzt. Anbieter eines EPD sind organisatorische Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen, sogenannte «Gemeinschaften». Dass es beim Aufbau dieser Strukturen auch Nebengeräusche geben kann, gehört bei einem innovativen Vorhaben dazu. Sehr unerfreulich sind dagegen Nachrichten über Patientendaten, die gestohlen werden oder öffentlich zugänglich sind. Sehr häufig liegt die Ursache allerdings in den Primärsystemen der Behandelnden. Für die Ärzteschaft hat die FMH unlängst Empfehlungen zum IT-Grundschutz publiziert. Beim EPD als sogenanntem «Sekundärsystem» gibt es strenge Auflagen. Dafür ­sorgen das Datenschutzgesetz und das Bundesgesetz zum EPD. Jeder Anbieter des EPD wird umfassend geprüft, zertifiziert und regelmässig kontrolliert.
Die Datenhoheit über die Dokumente im EPD ist geklärt. Das Dossier gehört den Patientinnen und Patienten. Es ist deren Entscheidung, wie es gepflegt wird. Mit der Vergabe von ­Zugriffsrechten und Vertraulichkeitsstufen können sie viele Elemente selber beeinflussen. Es ist aber davon auszugehen, dass viele Menschen froh sind um eine fachliche Begleitung – zum Beispiel durch ihren Hausarzt. Der Aufwand für die Einsicht ins EPD oder das Ablegen von Dokumenten nach einer ­Behandlung ist mit den heutigen Tarifen gedeckt, nicht aber eine regelmässige Pflege der Inhalte.
Vermutlich wird es bei der Dossierpflege nicht die Lösung geben, sondern es werden sich ­verschiedene Modelle entwickeln. Es ist zum Beispiel denkbar, dass die Dossierpflege in ­Zukunft als Dienstleistung der «Gemeinschaften» angeboten wird. Die Ärzteschaft ermuntern wir, sich in diese Diskussionen in der EPD-Gemeinschaft ihrer Region einzubringen. Ein separater Probelauf in den Hausarztpraxen ist dafür nicht notwendig.
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