Und die Kosten?

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/34
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18125
Bull Med Suisses. 2019;100(34):1107

Publié le 20.08.2019

Und die Kosten?

Ich kann Ihre Begründung für die Beibehaltung der Fortbildungspflicht für «Senioren» durchaus nachvollziehen. Aber: Während der (bezahlten) Berufstätigkeit werden die Kosten für die Fortbildung als berufsbedingte Aus­lagen von der Steuerbehörde anerkannt und gelten somit als abzugsfähiger Aufwand.
Meines Wissens gilt dies leider (wenigstens gemäss Auskunft meines Treuhänders in meinem Kanton) nicht für pensionierte Ärztinnen und Ärzte.
Freundliche Grüsse