Courrier / Communications
Und die Kosten?
Und die Kosten?
Brief zu: Leserbrief Dr. med. Ulrich Nägeli, Schweiz Ärzteztg. 2019;100(3132):1020.
Ich kann Ihre Begründung für die Beibehaltung der Fortbildungspflicht für «Senioren» durchaus nachvollziehen. Aber: Während der (bezahlten) Berufstätigkeit werden die Kosten für die Fortbildung als berufsbedingte Auslagen von der Steuerbehörde anerkannt und gelten somit als abzugsfähiger Aufwand.
Meines Wissens gilt dies leider (wenigstens gemäss Auskunft meines Treuhänders in meinem Kanton) nicht für pensionierte Ärztinnen und Ärzte.
Freundliche Grüsse
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