Geplante Kostenausweitung und Kontrollabgabe in der Psychotherapie durch den Bundesrat

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/3132
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18054
Bull Med Suisses. 2019;100(3132):1019

Publié le 31.07.2019

Geplante Kostenausweitung und Kontrollabgabe in der Psychotherapie durch den Bundesrat

Stellungnahme zum vom BR eröffneten ­Vernehmlassungsverfahren vom 26.6.2019 betreffend Ausweitung und Kontrollabgabe über die Psychotherapie: Geplante Änderung vom Delegations- zum Anordnungsmodell. Offener Brief an Gesundheitsminister BR Alain Berset
Sehr geehrter Herr Bundesrat, werter Herr ­Gesundheitsminister Berset
Sie haben seit Ihrem Amtsantritt im 2012 für das Schweizer Gesundheitswesen und ins­besondere für dessen «Zudiener», nämlich die Ärzteschaft, aus meiner Sicht einige wenig nachvollziehbare Entscheidungen getroffen. Der immer noch nicht rechtmässige Eingriff in den TARMED-Tarif, gültig ab 1/2018, war der vorerst letzte Streich. Nun scheint es auf diese Art und Weise weiterzugehen, leider ...
Nämlich, dass das schweizerische Gesundheitswesen für die meisten Bürger unbezahlbar werden wird. Wie Studien belegen, haben bereits heute knapp die Hälfte der Schweizer Mühe, ihre jährlich steigenden Krankenkassenprämien zu bezahlen. Bundeseigene Studien belegen eine massive Kostenausweitung der Gesundheitskosten, wenn das Delega­tionsmodell zum Anordnungsmodell über­gehen würde. Im stillen Kämmerlein lassen sich diverse «Szenarien und Panzer» auf der Schweizer Gesundheitslandkarte planen und verschieben. Wissen Sie eigentlich, was verantwortungsvolle Psychiater, die sich um ihre delegierten Psychologinnen kümmern, alles leisten und dadurch auch die Qualität und Sicher­heit der Behandlung der Patienten verantworten?
Die «durchschnittliche Psychologin» kann entsprechend ihrer langjährigen Ausbildung, Kompetenz und Erfahrung den Menschen zuhören, ihnen Empathie entgegenbringen und diese auch psychotherapeutisch behandeln. Das ist sehr wichtig. Früher lag diese Aufgabe übrigens v.a. in der Verantwortung der Kirche bzw. eben der «Seel-Sorge».
Der delegierende Psychiater leistet aber zusätzlich folgende ärztliche Tätigkeiten für seine MitarbeiterInnen. Eben dies, was PsychologInnen aus rechtlicher Sicht nicht allein ausführen dürfen und können:
– Korrekte wissenschaftliche psychiatrische Diagnostik nach ICD-10 oder DSM 5
– Verschreibung von Psychopharmaka und sonstigen Medikamenten
– Anordnung von notwendigen somatischen Spezialuntersuchungen inkl. Labor sowie Überweisungen zu Spezialisten inkl. Bildgebung des Gehirns
– Verordnungen für (psychiatrische) Spitex, Physiotherapie, Ernährungsberatung
– Beurteilungen der Arbeitsunfähigkeit und Ausstellung der AUF
– Juristisch gültige Unterschriften für Berichte zuhanden der Sozialversicherungen (IV, SUVA, MV), der Krankenkassen und des VVG (KK-Taggeld)
– Einweisung von Patienten in Notfallsituationen auch gegen deren Willen per FU (fürsorgerische Unterbringung) in eine geeignete Institution etc., etc., etc.
Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundesrat und auch Sie, Herr Bundesrat Berset, als Gesundheitsverantwortlicher der Schweiz eine massive Kostenausweitung in der Psychotherapie planen, in Kauf nehmen und zulassen wollen.
«Wellness-Behandlungen und Life-Coachings», welche zwingend im Selbstzahler-Bereich im Interesse des Solidaritätsgedankens für weiterhin bezahlbare Krankenkassenprämien bleiben müssen, würden dann gesetzlich legitimiert. Die Ansprüche der Versicherten werden nochmals stark ansteigen. Neben dem Fitness-Abo und der Brille lässt man sich neben der Fussmassage nun auch die «Seelen-Massage» von der Kasse bezahlen, obwohl diese medizinisch-psychiatrisch nicht wirklich indiziert ist.
Ein höchst fragwürdiges und insgesamt qualitätssenkendes Unterfangen auf Kosten der Bevölkerung ...