Was tun, sprach Zeus, die Götter sind besoffen!

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/19
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.17869
Bull Med Suisses. 2019;100(19):648

Publié le 07.05.2019

Was tun, sprach Zeus, die Götter sind besoffen!

Für mich stellen sich noch weitere Fragen, auch Fragen der Statistik-Sicherheit.
Darf ein Kantonsarzt den ursprünglich erworbenen FMH-Titel einfach durch einen (ihm aus Bequemlichkeit erscheinenden) FMH-Titel ersetzen?
Liegt es im Ermessen des Kantonsarztes, die ursprüngliche definitive Festlegung der Altersgrenze für den Notfalldienst im Nachhinein nach Lust und Laune abzuändern?
In einer schriftlich geführten Korrespondenz habe ich mich mit dem Leiter der Studie von Herrn BR Berset in Verbindung gesetzt und zur ­Antwort erhalten, dass diese nur «online» beantwortet werden könne. Wie sich später herausgestellt hat, wurde ich von diesem Bundesbeamten recht schwer belogen, und zwar aus reiner Bequemlichkeit heraus.
Zu allem Elend hin wurde ich bezüglich «rollender Kostenstudie» von der Ärztegesellschaft unter Androhung einer Busse von Fr. 1000.– nochmals darauf hingewiesen, dass das Ausfüllen dieser Statistik obligatorisch sei, obwohl diese Statistik schon gut 14 Tage bei der Ärztegesellschaft lag. Als Ausrede wurde mir bei meiner telefonischen Nachfrage mitgeteilt, dass sich alles überkreuzt haben würde. Wieder eine so faule Ausrede eines noch fauleren Personals, das es rücksichtslos zu entfernen gilt.
Kürzlich habe ich wegen eines Hepatitis-C-Falles vom Bundesamt einen Fragebogen erhalten, den ich auch gleichentags noch ausgefüllt habe. Etwa 3 Wochen später bekam ich dasselbe Formular vom kantonsärztlichen Dienst zugestellt. Auf die Anfrage meiner Arztgehilfin bei der Gesundheitsdirektion, was dies solle, wurde diese sinngemäss so beantwortet, dass die Sekretärin noch nicht Zeit gehabt habe, die eingegangenen Mails durchzu­sehen. Schon wieder eine solche Antwort, die auf Faulheit schliessen lässt. Die Ärzte für allgemeine Medizin FMH haben anderes zu tun, als den Verwaltungen die Arbeit abzunehmen!
Den schönsten Fall erlebte ich aber im Januar 2019. Schon zu Lebzeiten meiner Gattin haben wir dem älteren Sohn einen gewissen Betrag als Erbvorbezug überwiesen, der jüngere Sohn erhielt jedoch das Haus, in welchem wir wohnen, mit der Auflage, dass er uns das Wohnrecht auf Lebzeiten einräumt. Wie war ich erstaunt, als ich die Rechnung für das Gebäude, welches nun unserem jüngeren Sohn gehört, erhielt mit dem Vermerk, dass unser jüngerer Sohn als STAATENLOS eingestuft ­worden ist, obwohl er weiterhin im ältesten Zürcher-Bataillon als Major Dienst leistet. ­Pikanterweise handelt es sich um dasselbe ­Departement, welches auch für die Militärpflicht zuständig ist. Dies zeigt einmal mehr, wie inkompetent die Mitarbeiter sind, die in diesen Departementen als EDV-Spezialisten gegen teuere Entlöhnung ihr Auskommen fristen.
Wen wundert es, wenn bei steigender Bürokratie trotz langsam sinkenden Tarmed-Tarifwerten und langsam sinkenden Labor- und Medikamentenpreisen die Preise für den Patienten und somit die Krankenkassenprämien immer höher steigen.