Vorteile des Anordnungsmodells

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/20
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.17866
Bull Med Suisses. 2019;100(20):690

Publié le 15.05.2019

Vorteile des Anordnungsmodells

Herr Erich Seifritz behauptet, dass die Zu­lassung von Psychologischen Psychotherapeuten zur Grundversicherung zu einer schlechteren Versorgung und zu höheren Kosten führen würde und nicht im Sinne der Patienten sei. Im Folgenden will ich an einem Beispiel darlegen, dass diese Sichtweise zu pauschal ist und der Sache nicht gerecht wird.
Es geht um die ambulante Psychotherapie bei Personen mit einer Suchtmittelproblematik. Dass diese Personen aus Scham relativ spät in ambulante Behandlung gehen, ist unumstritten. Oft machen sie diesen Schritt erst, wenn ihre Arbeitsstelle oder Beziehung in Gefahr ist. Diese Menschen sind häufig knapp bei Kasse und suchen, wenn überhaupt, eine kostengünstige Behandlung über Krankenkasse bei einer Fachperson, die sich bei diesen ­Pro­blemen auskennt. Sie finden oft keinen ­Psychiater, es stünden aber Psychologische Psychotherapeuten zur Verfügung, die jedoch oft nicht über die Grundversicherung abrechnen können. Wäre dies möglich, könnte die ambulante Behandlung rasch und unkompliziert begonnen werden, und somatische Folge­erkrankungen und Hospitalisierungen könnten vermieden werden. Diese sind teuer und stellen für den Betroffenen und seine Angehörigen einen grossen Eingriff dar. Bezüglich Alkohol be­lasten die Kosten stationärer Behandlungen die Grundversicherung mit ca. 405 Mio. Franken jährlich rund 2,5-mal mehr als die ambulanten.
Eine Reduktion dürfte auch bei den übrigen volkswirtschaftlichen Kosten anfallen wie ­Arbeitsausfall, verminderte Lebenserwartung u.a., die derzeit bezüglich Alkohol bei total 4,22 Mia. Franken pro Jahr liegen und die von der Solidargemeinschaft getragen werden. Analoge Überlegungen gelten auch für andere psychische Störungen: Je früher sie behandelt werden, desto eher können ungünstige, teure Entwicklungen verhindert und die Betroffenen und Angehörigen entlastet werden.
Erwähnt werden müssen aber auch diejenigen Personen, welche ambulant behandelt werden, jedoch zurzeit nicht über die Grundver­sicherung laufen: Personen verschiedener Fachstellen, Selbstzahler, Zahlung über Zusatzversicherung. Hier würde eine Kostenverlagerung entstehen, bei der u.a. die Kantone und Zweckverbände weniger zahlen müssten. Unter dem Strich resultiert bei den Krankenkassen einerseits eine Kostenzunahme, an­dererseits aber auch eine Kostenreduktion. Was schlussendlich überwiegt, ist unsicher. Die gesellschaftlichen Gesamtkosten dürften jedoch infolge des erwähnten früheren Behandlungsbeginns etwas zurückgehen.
Sind Psychologische Psychotherapeuten geeignet, solche Behandlungen durchzuführen? An der Entstehung dieser Störungen sind biologische, psychologische und soziale Faktoren beteiligt. Für die Behandlung sind jedoch bei der Mehrzahl der Betroffenen psychologische Methoden relevant, Methoden, die das «Kerngeschäft» beim psychotherapeutischen Vorgehen betreffen und die in der Psychotherapieausbildung zentral sind. In bestimmten Fällen sind Medikamente in unterstützendem Sinne angebracht, sie alleine bewirken jedoch noch keine Verhaltensänderung. Deshalb ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen wichtig und sinnvoll.