Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA)

Anerkennung für Mesotheliom-Erkrankte

Weitere Organisationen und Institutionen
Édition
2019/16
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.17788
Bull Med Suisses. 2019;100(16):580

Affiliations
Geschäftsleiter der Stiftung EFA

Publié le 16.04.2019

Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer – kurz Stiftung EFA – kämpft ­dafür, dass Mesotheliom-Erkrankte zu Lebzeiten eine faire und schnelle Entschädigung erhalten. Ein Rennen gegen die Zeit.
Asbest galt lange als Wunderfaser. Erst spät wurde erkannt, dass Menschen beim Umgang mit asbesthal­tigen Materialien Schaden nehmen können. Bei der Verarbeitung entstehen feinste Fasern, die bereits in geringer Konzentration das Risiko eines malignen ­Mesothelioms, eines bösartigen Tumors des Brust- oder Bauchfells, erhöhen. Noch heute erkranken jedes Jahr rund 120 Personen in der Schweiz an einem malignen Mesotheliom, weil sie zu einem früheren Zeitpunkt eine gesundheitsgefährdende Menge Asbestfasern eingeatmet hatten. Stark betroffen sind Arbeitnehmende aus dem Bauhaupt- und -nebengewerbe, aber auch ­Angehörige, die durch den Kontakt mit kontaminierten Kleidern erkrankt sind.

Ein Rennen gegen die Zeit

Diesen Menschen will die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer – kurz Stiftung EFA – Anerkennung ermöglichen und schnell, fair und unbürokratisch Hilfe zur Verfügung stellen. Die Stiftung Entschädigungsfonds EFA wurde am 28. März 2017 mit einem Startkapital von 6 Mio. Franken gegründet und besteht aus Vertretern von Unternehmen, Verbänden und Sozialpartnern. Die Stiftung EFA sieht die Wirtschaft und Industrie ganz klar in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten. Denn es geht um ein Rennen gegen die Zeit: Ist die Krankheit einmal ausgebrochen, bleiben Betroffenen meist nur noch ein bis zwei Jahre Lebenszeit. Diese Personen sollen noch zu Lebzeiten Anerkennung und eine faire Entschädigung erhalten.

Suche nach Mesotheliom-Betroffenen läuft

Hauptaufgabe der Stiftung EFA ist es, insbesondere für Personen, deren in der Schweiz verursachte und ab 2006 ausgebrochene Mesotheliom-Erkrankung nicht als Berufskrankheit nach Bundesgesetz über Unfallversicherung UVG anerkannt ist, eine faire Lösung zu finden. Dies umfasst etwa Hobby-Handwerker oder Angehörige, welche beispielsweise kontaminierte Kleider gewaschen haben und somit nicht berufsbedingt in Kontakt mit Asbest gekommen sind. Ende 2018 hat der Stiftungsrat zudem grünes Licht gegeben, Entschädigungen an einen erweiterten Personenkreis zu tätigen. Seither werden Auszahlungen auch an Mesotheliom-Erkrankte oder deren Angehörige vorgenommen, deren Erkrankung nach UVG als Berufskrankheit an­erkannt ist. Die Stiftung hat zum Jahresende 2018 die Freigabe zur Auszahlung eines Entschädigungsvolumens von 1,4 Mio. Franken zugunsten von 23 Hinterbliebenen von Asbestopfern erteilt. Seit der Gründung der Stiftung im März 2017 wurden zudem 33 Gesuche von Betroffenen (oder Hinterbliebenen) bewilligt, bei denen das maligne Mesotheliom seinen Ursprung nicht in eine­m beruflichen Zusammenhang hatte. Die Entschä­digungssumme dieser Gesuche beläuft sich bis heute auf 4,4 Mio. Franken. Die Stiftung EFA arbeitet ­intensiv dar­an, Spenden zu generieren und Betroffene zu erreichen, die einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Kostenlose Beratung für Betroffene

Neben der finanziellen Entschädigung leistet die Stiftung EFA in Zusammenarbeit mit den Lungenligen ­Zürich, Waadt und Tessin auch psychosoziale Betreuung und hat einen kostenlosen Care-Service einge­richtet. Geschultes Fachpersonal unterstützt Betroffene, dere­n Angehörige und Interessierte telefonisch oder in persönlichem Kontakt in Zürich, Lausanne und ­Lugano bei Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbest­erkrankung auftreten – so zum Beispiel Behandlungsmöglichkeiten, Gesundheitschecks, Ernährung, Bewegung, Rauchentwöhnung und finanzielle Beratung.

Wir benötigen Ihre Unterstützung

Viele Betroffene und deren Angehörige haben leider noch keine Kenntnis von der Stiftung EFA und deren Leistungen. Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung. Als mögliche Kontaktpersonen zu Erkrankten sind Sie wichtige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für unsere Arbeit.
Auf unserer Website finden Sie einen Flyer mit allen Informationen auf einen Blick . Sie können diesen online herunterladen oder via admin[at]stiftung-efa.ch gratis bestellen. Gerne sind wir bei Fragen unter Telefon +41 41 418 89 79 für Sie da.
Die Stiftung EFA dankt Ihnen für die Bekanntmachung ihrer Leistungen.
Benjamin Schlesinger
Geschäftsleiter der Stiftung EFA
Info[at]stiftung-efa.ch