Diskussionsverweigerung

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/03
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.17491
Bull Med Suisses. 2019;100(03):43

Publié le 16.01.2019

Diskussionsverweigerung

Schade, die Kollegen Kaelin, Möhr und Hunziker verweigern sich einer sachlichen Diskussion zur Entgegnung von Zullino D. et al. «Gute Argumente – Unhaltbare Schlussfolgerungen» [1] auf einen Artikel von Kollege Jürg Barben in der SÄZ Nr. 48 zur «Cannabis-Legalisierung – wer profitiert davon?» [2]. Die Kollegen Zullino et al. haben nichts anderes gemacht, als einen nach allen Regeln der Logik durchgeführten Faktencheck von Barbens Text. Dies ist wissenschaftlicher Standard bei der Untersuchung eines Problems und muss in ­einem solch strittigen und mit vielen unsachlichen Argumenten geführten Diskurs einfach normal sein und kann nicht als «gewandt sophistische Manier» und «postmodernes ­Vokabular» (Peter Möhr) abgetan werden. Möhrs Polemik geht mit keinem Wort auf die Argumente von Zullino et al. ein. Der Text von Kollegin Hunziker nimmt sich schon gar nicht mehr die Mühe, auf Zullino et al. einzugehen. Auch Kollege Kaelin nimmt sich diese Mühe nicht, sondern versucht den Text und die Autoren zu diskreditieren mit Worten wie «die hochkarätigen Logiker» oder «die Nervosität der Addictologen» und unterstellt ihnen zudem, dass sie «mit grosskalibrigem Geschütz auffahren». Schade, dass sich diese Kollegen der Diskussion verweigern. Es bleibt die Hoffnung, dass viele andere Kolleginnen und Kollegen aufmerksam alle Texte mitbekommen haben und trotz Polemik zu einem sachlichen Urteil kommen. Wir erinnern uns: Als es in den späten 80er und frühen 90er Jahren um eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes ging sowie um die Einführung der heute bestens bewährten Viersäulenpolitik zur Eindämmung des Drogenproblems, da kämpfte der VPM mit kräftiger Schützenhilfe der SVP schon einmal – zum Glück vergeblich – dagegen.