Der Arzt und die soziale Gerechtigkeit.

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/47
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17362
Bull Med Suisses. 2018;99(47):1657-1658

Publié le 21.11.2018

Der Arzt und die soziale Gerechtigkeit

Der Beitrag von Dr. iur. Marco Weiss der Anwaltskanzlei Dr. iur. Teichmann International AG St. Gallen provoziert. Er ist Auditor und ­juristischer Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen. Wenn er über Wertungen von Gutachten berichtet, kann deshalb eine Befangenheit angenommen werden.
Dr. med. Bruno Soltermann und Dr. med. Gerhard Ebner berichten über die «Ausbildung der medizinischen Gutachter und Qualität der Gutachter». Sie sind Mitglieder des Vorstandes der SIM (Swiss Insurance Medicine), ein Verein, der sich für die Versicherungs­medizin einsetzt und Gutachter ausbildet und prüft.
Der Verein basiert auf einer Initiative der FMH und soll fachspezifische Kriterien für eine Begutachtung eines Patienten festlegen.
Der Staat hat die Aufgabe, seine Einwohner vor Gefahren und Risiken zu schützen. Gemäs­s dem schweizerischen Subsidiaritäts­prin­­zip sorgt er im Sozialversicherungsbereich, dass Kranke und invalide Patienten vor den finanziellen Folgen geschützt werden. Dieses Kriterium ist massgebend für die Qualität jeder ­Sozialversicherung. – Was denn sonst?
Ein guter Staat verbietet das Faustrecht, die «Selbstbestimmung» jedes einzelnen über andere. Muskelschwache Menschen sollen nicht erschlagen und geistig behinderte nicht ausgenutzt werden. Dazu macht ein guter Staat Gesetze, die er auch durchsetzen soll. Er benötigt dazu eine gute Polizei, die nicht korrupt sein darf. Dies gilt auch für die Behörden und wäre auch für Politiker wünschenswert. Polis ist das klassische Wort für Stadt oder Staat, daraus entstand das Wort Polizei (und Politiker).
Aktuell ergeben die Diskussionen um die Abstimmung «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» eine Fülle weiterer rechtlicher und sozialpolitischer Unklarheiten. Brauchen unsere Sozialversicherungen eine eigene Polizei zur Abwehr eines Betruges in ihrem Bereich? Das gleiche sollte doch auch für Banken zur Überwachung von Steuerbetrug, Cum-Ex usw. gelten.
Was die Qualität eines Gutachtens ausmacht, ist in diesen beiden Publikationen völlig unklar. Sie demonstrieren vielmehr, dass die ­Sozialversicherungen zu einem Staat im Staate geworden sind. Es werden versicherungsinterne und -externe Gutachten in den Sozialversicherungen vergeben. Sie geben Gutachten in Auftrag mit ihren spezifischen Fragestellungen (auf Kosten von wem?). Die Interessen eines Patienten aber müssen von «Parteigutachten» erhoben werden, die zum Vorneherein als minderwertig gelten. Dem «Hausarztbericht» wird kein grosser Beweiswert eingeräumt. «Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Hausärzte im Hinblick auf ihre vertragsrechtliche Vertrauensstellung in Zweifelsfällen eher zu Gunsten ihrer Patienten aussagen.» Daraus kann unschwer abgeleitet werden, dass Gerichte die Macht der Versicherungen zu Lasten der Ohnmacht der Patienten schützen. Kranke werden diskriminiert.
Jahrzehntelange Erfahrungen als Landarzt zeigen zunehmend für Patienten diskriminierende Entscheide der Sozialversicherungen, mit zum Teil gravierenden Folgen für die Versicherten. Logisch, dass dies offensichtlich zu einem Vertrauensverlust der Patienten in die Ärzte generell führt. Auch das Vertrauen in unsere Justiz ist so bereits erschüttert.
Die Entstehung dieser Situation ist nicht nur juristisch-medizinisch interfakultär: theo­logisch-ethische Konzepte sind historisch ­belegt. Gemäss der benediktinischen Klosterregel behandelten im 10. Jahrhundert die Mönche im Kloster St. Gallen die Patienten, auch damalige «Sozialbetrüger», juristisch humaner (in Johannes Duft. Notker der Arzt, Klostermedizin und Mönchsarzt im frühmittelalterlichen St. Gallen, Buchdruckerei Ostschweiz AG, 2. Aufl. 1975: p. 24–25).
Heute ist die humane Medizin in vielen Klinike­n, durch das DRG-Management aus Deutsch­land importiert, zusätzlich belastet. Eine ICD-Fehldiagnose ist kaum mehr korrigierbar. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wird dem Hausarzt delegiert. Vom Arbeitgeber, auch von Universitäten (St. Gallen, bei Examen), wird für die Versicherung ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest gefordert, auf Kosten des Patienten. Diese «ökonomisch» geforderte Konsultation beim Hausarzt ist medizinisch nicht sinnvoll und wird, juristisch wie dargelegt, zum Vorneherein nicht ernst genommen. Deshalb ist es notwendig, alle unsinnigen Fragen den Versicherungen zu verrechnen!
Wenn ein Arzt einer Privatversicherung eine Berufskrankheit anmeldet, muss er etwa ein Jahr warten, bis die Rechnungen bezahlt sind. Manchmal ergeben sich im Zusammenhang mit der Anmeldung schon psychologische Probleme: Angst, die Stelle zu verlieren, Anmeldung einer Penisfraktur als Unfall durch die Sekretärin des Arbeitgebers (Hergang, Zeugen usw.). Leider vermeiden Kliniken und Spezialisten bei einer Erkrankung eine Stellungnahme, bei einer fraglichen Zuständigkeit einer Versicherung, bei Folgen eines Unfalles, Möglichkeit einer Berufskrankheit.
Am schwierigsten und schwerwiegendsten ist die interfakultäre Beurteilung von Spätfolgen einer Berufskrankheit, einer Krankheit oder eines Unfalles. Die Folgen betreffen definitiv nicht nur den Patienten, sondern eine ganze Familie mit dem sozialen Umfeld. Die Revision einer Fehlbeurteilung ist fast nicht möglich, speziell bei der IV. Die meisten Patienten resignieren, viele entwickeln irgendein Syn­drom aus dem Formenkreis der somatiformen und psychogenen Reaktionen, die vorher nicht vorhanden waren. Zum Glück sind ­wutbedingte Gewaltreaktionen (Typ Michael Kohlhaas) gegen die Verursacher dieser Entscheidungen selten, mitunter doch fatal, und oft sind am Einzelfall unbeteiligte Beamte, sogar Ärzte betroffen.
Die fatalste Entwicklung in der aktuellen Zeit ist der zunehmende Vertrauensverlust. Das gegebene Wort, ein Versprechen, wird irgendwelchen individuellen oder institutionellen Vorteilen unterstellt. Auch wir Ärzte benötigen für das langfristige gegenseitige Vertrauen der Patienten einen Einsatz sowohl für die Pflege wie auch für die soziale Gerechtigkeit.