Gedanken zur Ablehnung der SAMW Richtlinie «Umgang mit Sterben und Tod» durch die FMH

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/46
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17341
Bull Med Suisses. 2018;99(46):1614

Publié le 14.11.2018

Gedanken zur Ablehnung der SAMW Richtlinie «Umgang mit Sterben und Tod» durch die FMH

Die Delegiertenversammlung der FMH-Ärztekammer hat die Aufnahme der SAMW-Richt­linien «Umgang mit Sterben und Tod» abgelehnt.
Die Ablehnung erfolgte gemäss Bericht auf FMH.ch wegen des Begriffs «unerträgliches Leiden».
Dies sei ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Die Delegiertenversammlung hat darüber zu entscheiden, ob ein ärztliches Verhalten einer gesellschaftlichen Norm zuwiderläuft. In unserer Gesellschaft ist die Selbstbestimmung des Todeszeitpunktes ein breit akzeptiertes Verhalten für den Einzelnen. Dies trifft auch für die meisten einfühlsamen Ärztinnen/Ärzte bei Menschen mit einem terminalen Leiden zu.
Aber auch ein nicht terminales Leiden kann für die/den Einzelne/n im Verständnis des/der Betroffenen terminal sein. Dies bedeutet, dass der/die Einzelne in den bestehenden Lebensumständen, Lebenszielen und Lebenswünschen keine Würde mehr erkennt. Diese Haltung und der Entscheid zum Freitod sind lange überlegt, besprochen und dokumentiert. Der freigewählte Todeszeitpunkt muss als solcher so respektiert werden. Auch darf der Terminus Selbstmord/Suizid im freien, überlegten Entscheid nicht verwendet werden; es ist kein ­Unrecht, sich so zu entscheiden.
Sie SAMW hat in langer Diskussion eine Grundhaltung zum Umgang mit Sterben und Tod festgehalten. Diese Stellungnahme nach einer breiten Vernehmlassung zum Freitod lässt jedem Beteiligten (Ärztin/Arzt und dem/der Betroffenen und Freitodbegleitern) die Entscheidung, selbst daran mitzuhelfen oder ihn abzulehnen. Es ist Ausdruck unserer säku­larisierten Lebensweise.
Die öffentliche Diskussion vor der DV-Abstimmung der FMH war durch zum Teil falsche Angaben geführt. So hat der Präsident der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz sich in einem Interview in der LZ dazu geäussert. Ähnliche Argumente wurden in der SAEZ formuliert (Stellungnahme AGEAS, 17. 10. 18). Diese sprechen als Vertreter einer Haltung, die eine ärztliche Ethik über den sogenannten Hippokratischen Eid oder religiöse Ansichten festschreibt. Der angegebene Eid wird Hippokrates einige hundert Jahre später zugeschrieben und neu immer wieder ergänzend formuliert, auch unter dem Einfluss christlicher Theologie.
Ärzte schwören keinen hippokratischen Eid. Ihr Handeln richtet sich nach den geltenden Gesetzen und heute nach einer Ethik, die zuerst die Selbstentscheidung des Betroffenen (Autonomie) mit Informationen über mögliche Optionen beachtet (deshalb auch schrift­liches Einverständnis bei Operationen etc.). Es finden bei einem Wunsch nach Selbstbestimmung des Todeszeitpunktes Gespräche statt mit den Betroffenen (Patient/-in, Angehörige, Bezugspersonen). Der getroffene Entscheid wird respektiert und eine Änderung ist jederzeit möglich.
Ziele und Wertvorstellungen des/der Betroffenen sind immer ein Teil der Gespräche zu ­einem Entscheid. Diese Wertvorstellungen haben ein höheres Gewicht als jene des Arztes bzw. der Ärztin im Gespräch um den Freitod und müssen respektiert sein. Nochmals, jede und jeder auf beiden Seiten des Gesprächs und ­einer Entscheidung kann jederzeit ein Mitmachen ablehnen.
Dies gilt auch immer bei der Selbstbestimmung des Todeszeitpunkts! Das Leben gehört jedem Einzelnen und sie/er müssen darüber auf Grund der eigenen Vorstellung entscheiden. Die Freiheit, nach eigenen Plänen zu handeln, besteht auch in dieser Hinsicht. Es gibt nicht eine zwingende übergeordnete Macht.
In diesem Sinn sollte die FMH den revidierten Vorschlag der SAMW nochmals überdenken und annehmen. Dies entspricht der Akzeptanz, die Würde einer/eines jeden zu respektieren. Die Aufnahme in die Standesordnung rückt ab von einer paternalistischen Haltung der Besserwisser und der Gesinnungsprediger.