Echter menschlicher Beistand statt Beihilfe zum Suizid

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/38
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17143
Bull Med Suisses. 2018;99(38):1274

Publié le 19.09.2018

Echter menschlicher Beistand
statt Beihilfe zum Suizid

Gemäss den am 6. Juni 2018 veröffentlichten Richtlinien der SAMW «Umgang mit Sterben und Tod» sollen Ärzte neu Beihilfe zum Suizid bei nicht tödlichen Krankheiten leisten können.
Wenn ein Mensch nach Beihilfe zum Suizid fragt, liegt meist eine Notsituation vor, die nach menschlichem Beistand verlangt. Die ist zutiefst unsere ärztliche Aufgabe. Wenn wir diesem Leben, das in Not ist, nicht helfend zur Seite stehen, lassen wir den Menschen im Stich. Wir wissen, dass der Lebenswille dem menschlichen Leben inhärent ist. Dies findet in der Garantenstellung des Arztes seinen Ausdruck. Der Mensch möchte leben, und zwar gut.
Wir Ärzte wenden uns doch nicht vom Leben ab und lassen uns dies auch nicht aufdrängen.
Im übrigen wissen wir aus unserer ärztlich-menschlichen Erfahrung, dass die Überwindung einer solchen Krisensituation eine Reifung des Betroffenen darstellt.