Leistungssperren

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/38
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17142
Bull Med Suisses. 2018;99(38):1274

Publié le 19.09.2018

Leistungssperren

Im Heft 35 vom 29.8.2018 erscheint ein Artikel zum Umgang mit Leistungssperren. Man muss sich fragen, warum es überhaupt dazu kommt und warum immer die Leistungs­erbringer (Spitäler und Ärzte) an den Pranger gestellt werden. Warum müssen wir Leistungserbringer uns dafür rechtfertigen, dass Leistungen nicht erbracht werden? In der Schweiz besteht ein Krankenkassenobligatorium, d.h., jeder ist per Gesetz verpflichtet, eine­r Krankenkasse anzugehören und die Beiträge dafür zu entrichten. Zahlt er seine Beiträge nicht, bekommt er eine Leistungssperre. Warum dürfen Krankenkassen einfach die Kostenübernahme verweigern? War­um verlangt niemand, dass die zuständige Krankenkasse in Vorleistung geht und sich das Geld später wieder von ihrem Kunden zurückverlangt? Wenn es sich um sozial Schwache handelt, dann könnte auch der Kanton oder die Gemeinde in Vorleistung gehen. Würde dieser Weg beschritten, so gäbe es keine Gründe für schwarze Listen. Kein Spital und keine Arztpraxis müsste einen Patien-ten/-in ablehnen. Als niedergelassener Arzt habe ich, wie viele andere Kollegen/-innen, jede Woche damit zu tun, dass Patienten ihre Rechnungen nicht zahlen und wir den beschwerlichen und oft aussichtslosen Weg der Betreibung gehen müssen. Es entstehen uns allen daraus Kosten, die später keiner bezahlt. Warum setzt der Staat das Obligatorium nicht durch?