Basler Psychiaterlnnen und Psychotherapeutlnnen unterstützen das Referendum gegen das Observationsgesetz

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/34
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17040
Bull Med Suisses. 2018;99(34):1100-1101

Publié le 22.08.2018

Basler Psychiaterinnen und Psychotherapeutinnen unterstützen das Referendum gegen das Observationsgesetz

Stellungnahme zu den Änderungen des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG): Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (Änderungen vom 16. März 2018 durch die eidgenössischen Räte).
Am 24. Mai 2018 hat die Fachgruppe der Basler Psychiaterinnen und Psychiater nach eingehender Diskussion beschlossen, das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten zu unterstützen. Der Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel unterstützt diese Stellungnahme.
Aus unserer täglichen Praxis mit psychisch kranken Menschen erfahren wir, dass die Existenzsicherung durch Versicherungen für die Heilungsprozesse von grosser Bedeutung ist. Das vorliegende Gesetz ist rechtsstaatlich nicht haltbar und schafft grosse Rechtsun­sicherheit. Es schürt bei Versicherten Ängste und hemmt Aktivitäten, die für den Heilungsprozess notwendig sind. Rechtssicherheit und ein klar definierter Anspruch auf Versicherungsleistungen sind wichtige Grundlagen für die Genesung und sind unabdingbar für unsere ärztliche und psychotherapeutische Arbeit.
Entschieden lehnen wir ab, dass Versiche­rungen von sich aus Observationen einleiten, bei welchen Überwachungsmethoden verwendet werden, die über Standards polizei­licher Ermittlungen hinausgehen. Wir ver­langen, dass alle Observationen durch die zuständigen ­Sozialversicherungsgerichte angeordnet werden.