Umdenken, aber wie?

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/12
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.06602
Bull Med Suisses. 2018;99(12):06602

Publié le 21.03.2018

Umdenken, aber wie?

Brief zu: Abelin T. Tabakproduktegesetz: Ein Umdenken ist erforderlich. Schweiz Ärztezeitung. 2018;99(10):320–3.
Der sehr fundierte und von grosser Sorge ­getragene Artikel des Vorkämpfers gegen das gefährliche Rauchen kann nur begrüsst werden. Mit seinen Warnrufen haben wir schon viel erreicht. Im Wirtshaus wird nur noch draussen oder in speziellen Fumoirs, in der ­Eisenbahn und nun auch zum Teil in Bahnhöfen gar nicht mehr geraucht. Die Zigaretten sind wesentlich teurer geworden und tragen alle warnende Aufschriften. In Schulen wird massiv gegen das Rauchen gearbeitet. Nun sind wir in einem Stadium, wo die Aufklärungsarbeit bald alles Menschenmögliche erreicht hat. Prof. Abelin möchte weiter gehen und die Tabak-Lobby und -Industrie als vorsätzliche Verbrecher gegen Leib und Leben zur Rechenschaft ziehen. Nur so wäre es wohl möglich, das Verfassungsrecht auf körperliche Unversehrtheit einzufordern. Im gleichen Verfassungsartikel steht aber auch das Recht auf persönliche Freiheit. Wir kommen also zur Frage: Hat der Mensch die Freiheit, sich ­selber zu schaden? Darf er dann noch Fussball spielen (10% Unfälle) oder andere Risiko-Sportarten betreiben? Darf er dann noch Alkohol trinken, eine ebenso gefährliche Sucht? Wo ziehen wir die Grenze zwischen der Aufklärung über Gefahren und Anklage gegen Produzenten? Mir scheint, dass der Autor auch an dieses Dilemma denkt, denn er vermeidet es, das im Titel geforderte Umdenken zu konkretisieren. Der Artikel regt aber sicher an, über dieses Dilemma nachzudenken.