FMPP

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/03
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.06359
Bull Med Suisses. 2018;99(03):63

Publié le 17.01.2018

FMPP

Fähigkeitsausweis SAPPM und Delegierte Psychotherapie

Seit Dezember 2017 erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die einen Fähigkeitsausweis SAPPM erwerben, automatisch auch den Fähigkeitsausweis Delegierte Psychotherapie, auch wenn sie selber keine Delegierte Psychotherapie durchführen. Sie müssen kein spezielles Gesuch mehr einreichen, um den FA Delegierte Psychotherapie zu erhalten.
Auch die Rezertifizierung läuft gleichzeitig mit der Rezertifizierung des FA SAPPM. Die Gültigkeit des FA Delegierte Psychotherapie ist in diesem Fall 5 Jahre.
Sollten Sie den FA SAPPM nach 5 Jahren nicht rezertifizieren, müssen Sie die normalen Bedingungen des FA Delegierte Psycho­therapie erfüllen. Der FA Delegierte Psychotherapie hat dann auch für Sie eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Das heisst, dass Sie für die Rezertifizierung nach 3 Jahren die erforderlichen 45 Stunden Fortbildung nachweisen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei derSpartendatenbank der FMH anmelden müssen, wenn Sie Psychotherapie delegieren wollen, und dass Sie sich an die juristischen Bedingungen der Delegierten Psychotherapie halten müssen (siehe unsere Website www.delpsy.ch).
Christian Bernath, Präsident Kommission Delegierte Psychotherapie der FMPP