Geld ist keine medizinische Begründung für den Krankheitsverlauf

Briefe / Mitteilungen
Édition
2017/34
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2017.05934
Bull Med Suisses. 2017;98(34):1065

Publié le 23.08.2017

Geld ist keine medizinische Begründung für den Krankheitsverlauf

Brief zu: Brühlmeier-Rosenthal D. Soziales Elend nach Stopp oder Verweigerung von IV-Renten. Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(24):785–7.
Nach einem Auslandaufenthalt kam mir mit etwas Verspätung der Artikel von Frau Dr. Brühlmeier-Rosenthal in die Hand.
Frau Dr. Brühlmeier-Rosenthal berichtet von Patienten, die nach Verweigerung oder Stopp von IV-Renten eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes erlitten hätten, häufigere Notfallbehandlungen und mehr Konsultationen benötigt hätten. In dem von ihr angeführten Beispiel seien die Krankheitskosten um einen Faktor 20 angestiegen.
Kurz zusammengefasst heisst das also, dass die Patienten, von denen Frau Dr. Brühlmeier-Rosenthal spricht, dadurch «kränker» geworden sind, dass erwartetes Geld nicht oder nicht mehr eingetroffen ist. Ich denke nicht, dass Geld eine medizinische Begründung für den Krankheitsverlauf ist.
Das Gesetz der IV verlangt den kausalen Zusammenhang zwischen Erkrankungsschwere und Noch-Zumutbarkeit von Arbeit. Wer sich für eine Rente anmeldet, muss also seine Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sozusagen «beweisen».
Verschlechtert sich ein zuvor noch besserer Gesundheitszustand nach Ablehnung oder Aufhebung einer Rente – Frau Dr. Brühlmeier-Rosenthal nennt es Verweigerung –, so erscheint die «Kausalität» in umgedrehter Richtung. Aufheben kann die IV eine bereits laufende Rente nur, wenn sie (die IV) gesundheitlich eine Besserung nachweist oder wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen eines/r Rentenbezügers/-in entsprechend verbessert haben.
Was die sozialen Folgen beim Ausbleiben von erwartetem Geld sind, ist gut vorstellbar, hat aber nicht direkt mit dem Krankheitsverlauf zu tun. Die sozialen Faktoren sind gemäss 
IV-Gesetz nicht ausschlaggebend für die Be­urteilung der Erkrankungsschwere und der Arbeitsfähigkeit.