Doping und Ärzteschaft: blinde Tätigkeit von Swiss Sport Integrity?

Briefe an die Redaktion
Édition
2023/11
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2023.21592
Bull Med Suisses. 2023;104(11):21

Publié le 15.03.2023

Doping und Ärzteschaft: blinde Tätigkeit von Swiss Sport Integrity?

Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe, die vor 30 Jahren die Standesordnung FMH aus denjenigen der Kantone zusammenführte, hatte ich Einsitz in der Arbeitsgruppe, die die «Richtlinien für die ärztliche Betreuung von Sportlern und Sportlerinnen» erarbeitete. Diese wurden 2001 (SÄZ 31) in die Vernehmlassung gegeben und 2002 (SÄZ 50) nach Ärztekammerbeschluss in Kraft gesetzt. Wir kamen zum Schluss, dass beim Doping zwischen zwei Gruppen von Sporttreibenden zu unterscheiden ist. Nämlich den «Sporttreibenden im Allgemeinen» und den «Sporttreibenden im regulierten Wettkampfsport». Im Letzteren spielte die Fairness die ausschlaggebende Rolle, beim allgemein Sporttreibenden stand bei der Vielschichtigkeit der Probleme das Prinzip des «primum nihil nocere» im Vordergrund.
Dieser Tage rüttelten mich Berichte über einen Bodybuilder-Arzt auf. Diesem wurde wegen seiner hobbymässigen Nebentätigkeit als versierter Berater in der Bodybuilder-Szene sein weiterer Berufsweg, für den er gute Voraussetzungen mitbringt, praktisch verwehrt. Ich lernte neu, dass ein Sportförderungsgesetz die Trennung zwischen reglementiertem Wettkampfsport und der Allgemeinheit, die Sport treibt, aufgehoben wurde (SÄZ 07, 2019). Zweifellos muss sich Swiss Sport Integrity hier intensiver mit der neuen merkwürdigen, aber zeittypischen individualisierten Sportart, die heute in den Fitnesszentren betrieben wird, auseinandersetzen. Fanatismus ist hier fehl am Platz.
PS: Ich will nicht verschweigen, dass Dr. Pump, alias Samuel Iff, mein Sohn ist.
Hanswerner Iff, Bern