Courrier / Communications
Fragwürdige Ethik
Fragwürdige Ethik
Die nun in die Standesordnung FMH aufgenommenen SAMW Richtlinien bedeuten durch die Beseitigung der früheren segensreichen «Unklarheit» eine Verschlechterung für alle jene Patientinnen und Patienten bzw. Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche z. B. alt und «nur» lebensmüde sind und deswegen keine «ausreichende» ICD-Nummer als Voraussetzung zum humanen Sterben tragen. Selbstverständlich ist es der Ärzteschaft unbenommen, Regeln fürs eigene öffentliche «Image» zu bestimmen, und «Ethik» tönt immer gut. De facto sind die Ärztinnen und Ärzte aber mit den aktuellen Neuerungen das «Hohe Gericht» geworden, das eigenmächtig entscheidet, ob ein freier Mensch human sterben kann oder sich von der Brücke stürzen muss. (Zu meinen Studentenzeiten gab es noch Barbiturat-Hypnotika, welche frei verschrieben werden konnten.)
Mit den neuen Richtlinien innerhalb der FMH wird es nun notwendig, dass das Pentobarbital als «Sterbemittel» ausserhalb der Medizin bezogen werden kann. Man könnte das einmalige Bezugsrecht analog einem Waffenschein jeder mündigen und unbescholtenen Person nach einem obligatorischen, rein konsultativen Arztbesuch behördlich erteilen. Der/die Sterbewillige könnte dann in eigener Regie mit einer Sterbehilfeorganisation Kontakt aufnehmen. Ein Arzt ist beim Sterben nicht notwendig. Der Einwand, es würden dadurch Suizide von «nur» psychisch kranken Menschen erleichtert, kann selbstverständlich nicht ganz wegbewiesen werden, aber er relativiert sich durch eine mögliche Abnahme der vielen unmenschlichen und brutalen Alternativen, welche in der Not immer wieder gefunden werden. Aber vor allem: Weshalb sollte es einem leidenden Menschen in einer freien Gesellschaft nicht freigestellt werden, ob er sich behandeln lassen will oder sterben? Wenn schon die ärztliche Ethik bemüht wird: Wer gibt uns Ärzten das Recht, unsere Patientinnen und Patienten zu bevormunden? Respektvolle Fürsorge würde doch ausreichen!
Fazit: Die Ärzte haben sich ethisch eingezäunt, da ist ihr gutes Recht, aber sie haben kein Recht, über die «Ungläubigen» ausserhalb des Zauns zu herrschen. Nun sind die Politikerinnen und Politiker gefordert.
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