Über die überarbeiteten Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod»

Briefe / Mitteilungen
Édition
2022/08
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2022.20575
Bull Med Suisses. 2022;103(08):245

Publié le 22.02.2022

Über die überarbeiteten Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod»

Ich habe die erneute Auseinandersetzung der FMH und der SAMW in der SÄZ hinsichtlich der Rolle der Ärzteschaft auf der einen Seite mutig und auf der anderen Seite schade gefunden. Solange die Rezeptpflicht für die Verordnung von Natrium-Pentobarbitol besteht, sind die Mediziner hinsichtlich des Suizidbeistandes in die Pflicht genommen. Etwas anderes wäre es, die Abgabe dieses Sterbemittels für Sterbewillige zu «entmedizinalisieren». Diese (vorgesehene) Ausnahmebewilligung müsste an strenge Kriterien gebunden sein, damit Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Wenn es zu keiner derartigen Entmedizinalisierung kommen sollte, bliebe nur der bisherige Weg über den Einbezug der Ärzteschaft. Und dann sind wir wieder beim alten Streit, wonach für die Einen unerträgliches Leiden Grund genug ist, der Bitte nach Verschreibung eines Sterbemittels zu entsprechen, was für die Anderen nicht reicht. Von aussen beurteilen zu wollen, ob ein Leiden unerträglich ist, scheint mir eine Anmassung. Schmerzen und Leiden können bisher nicht wie Fieber gemessen und so «objektiviert» werden. Allein vom persönlich empfundenen Leiden her betrachtet, ist Leiden in der Regel der Anlass für eine Konsultation. Die Linderung der Leiden bis hin zur Erlösung von ihnen gehört ­somit zum Kernauftrag der Medizin.