Schadensminderung durch E-Zigaretten (mit Replik)

Briefe / Mitteilungen
Édition
2021/45
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2021.20307
Bull Med Suisses. 2021;102(45):1481

Publié le 10.11.2021

Schadensminderung durch E-Zigaretten (mit Replik)

A. Tomczak-Plewka und Th. Beck heben mit Recht die Massnahmen zur Schadensminderung hervor, die die ARUD in der Behandlung der Süchtigen anwendet. Es sind dies Kranke, die in den Sog der verschiedensten Abhängigkeiten geraten sind und sich ohne diese Hilfe nicht davon befreien können. Der geschilderte Lebenslauf des Patienten Hüttenmoser ist beispielhaft: ohne Opioid-Agonisten-Therapie und die erfolgreiche Behandlung seiner Hepatitis wäre dieser «Spezialist aus Erfahrung» heute kaum in der Lage, im Peer-to-Peer-Projekt als glaubwürdiger Zeuge andern Suchtpatienten der ARUD zu helfen.
Der Artikel erinnert daran, dass die damalige Bundesrätin R. Dreifuss beharrlich gegen politischen Widerstand die 4-Säulen-Politik von Prävention, Therapie, Repression und Schadensminderung durchsetzte. Mit Erfolg. Denn das Wegfallen des Beschaffungszwanges ermöglichte, das soziale und gesundheitliche Elend der Suchtkranken zu lindern, weil man mit den Kranken ins Gespräch kommen konnte, Voraussetzung, um ihnen zu helfen. Heute ist unbestritten, dass die Gesellschaft die Abhängigkeiten der Menschen von Verhaltensweisen wie Spielsucht u.a. und von Substanzen wie Heroin, Cocain, Alkohol, Cannabis, Nikotin, Tabak, «Designer drugs» u.a. differenzierter angehen muss, als diese pauschal für «legal» oder verboten zu erklären.
Der Artikel lässt den wichtigen wirtschaftlichen Aspekt des komplexen Suchtgeschehens unerwähnt: vom Elend der Süchtigen profitieren die legalen oder illegalen Dealer auf dem offenen oder schwarzen Suchtmittelmarkt. Diese kennen die Binsenwahrheit, dass für anhaltende Geschäfte die Jungen anzufixen sind. Die durch Werbung mögliche Banalisierung wird daher zum zentralen Anliegen des Jugendschutzes und jeder Legalisierung von Suchtmitteln. Nicht von ungefähr preist die Industrie die E-Zigaretten und «innovative» Produkte des geheizten Tabaks vordergründig als schadensmindernde Alternativen für aufhörwillige Raucher an. Sie möchte damit die Ausnahmen vom Werbeverbot rechtfertigen und sucht zu vernebeln, dass ihr eigent­liches Zielpublikum die Jugend ist. Die es der Nikotinabhängigkeit zuzuführen gilt, um die durch Alter, Krankheit und Rauchstopp ausfallende Kundschaft mit frischer zu ersetzen. Das im Herbst verabschiedete Tabakproduktegesetz beweist mit seiner Lücke, dass unsere Bundesparlamentarier mehrheitlich der Logik der Industrie (der Dealer) gefolgt sind: Das neue Gesetz gibt vor, die Jugend mit dem Verkaufsverbot an Minderjährige zu schützen. Es sabotiert aber ebendiesen Jugendschutz, weil es Werbung von Tabak- und Nikotinprodukten im von Jugendlichen bevorzugten Internet erlaubt.
Ärztinnen und Ärzte wären gut beraten, sich von den PR-Argumenten zur Werbe- und Handelsfreiheit nicht an der Nase herumführen zu lassen. Und wenn die Initiative «Ja zum Schutz der Jugend vor Tabakwerbung» am kommenden 13. Februar zur Abstimmung kommt, mit Patienten und Freunden ein JA auf den Stimmzettel zu schreiben.

Replik zu «Schadensminderung durch E-Zigaretten»

R. Kaelin weist mit Recht auf die Bedeutung einer adäquaten Regulierung von psychotropen Substanzen mit Suchtpotential hin. So wie die Prohibition ein denkbar schlechter und schädlicher Ansatz ist, der die Konsumenten einem rücksichtslosen und menschenverachtenden Schwarzmarkt überlässt, und bei dem die Gewinne in kriminellen Netzwerken versickern, so verursacht auf der anderen Seite auch eine übermässige Liberalisierung Schaden, indem Menschen mit allen erdenklichen Mitteln zum Konsum animiert werden, um den Umsatz und die Gewinne der Industrie und des Handels zu steigern. Hier stellt eine sorgfältige und differenzierte, dem Schadenspotential der jeweiligen Substanz angepasste staatliche Regulierung von Produktion, Vertrieb, Preisgestaltung/Besteuerung und von eventuellen Werbemassnahmen die für die Konsumenten und die Gesellschaft beste und nachhaltigste Lösung dar. So wie in diesem Sinne bisher illegale Substanzen entkriminalisiert und reguliert werden müssen, besteht bei den legalen ­Substanzen Alkohol und Tabak ein Anpassungsbedarf in Richtung einer strengeren Regulierung, wie es R. Kaelin anhand der Werbemassnahmen für Tabak- und Nikotinprodukte aufzeigt.