Die Mindestfranchise einkommensabhängig festsetzen

Briefe / Mitteilungen
Édition
2021/37
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2021.20146
Bull Med Suisses. 2021;102(37):1202

Publié le 15.09.2021

Die Mindestfranchise ­einkommensabhängig festsetzen

Die fundierte Analyse von Prof. Hans Stalder zur Kostenbeteiligung in der obligatorischen schweizerischen Kranken-Grundversicherung führt zu einem einfachen Verbesserungsvorschlag: Die Franchise sollte nach der indivi­duellen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der versicherten Person festgesetzt werden. Die persönliche Franchise würde neu jährlich mit dem Steuerbescheid übermittelt. Zum Beispiel: Die Franchise beträgt neu für jedermann 1 Prozent des steuerbaren Einkommens. Die Prämien der Grundversicherung blieben jedoch für alle dieselben, ohne Rabatte für die festgesetzte Franchise.
Im derzeitigen System trifft eine Franchise von CHF 300 Personen mit kleinem Einkommen unverhältnismässig viel härter als Gut­situierte. Mit einer festgesetzten Mindestfranchise von einem Prozent des steuerbaren Einkommens würde die Eigenverantwortung gestärkt. Die derzeitigen «Zahlstellen» würden wieder vermehrt das Risiko der Krankheitskosten im Sinne einer echten Versicherung abdecken. Die Grossrisiken wären für alle sozialen Schichten wie bisher versichert. Das System würde das persönliche Interesse an den verursachten Kosten deutlich stärken. Es würde vermeiden, dass wirtschaftlich Schwache aus Kostengründen segensreiche Dienstleistungen im Gesundheitswesen nicht nutzen. Für Gutsituierte wäre es allerdings eine potentielle «Steuer», die aber nur in Jahren mit eigenen, hohen Krankheitskosten anfällt. Die höheren Direktzahlungen durch die progressiven Franchisen der Besserverdienenden würden die Prämien für alle senken. Die Versicherungen würden administrativ entlastet.