Ausländische Diplome als solche bezeichnen

Briefe / Mitteilungen
Édition
2021/18
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2021.19825
Bull Med Suisses. 2021;102(18):612

Publié le 05.05.2021

Ausländische Diplome als solche bezeichnen

Als auch ein ehemaliger ausländischer Arzt, der die im Leserbrief angesprochene Problematik aus eigener Erfahrung kennt, möchte ich Herrn Kollegen Sevinç folgende Fragen stellen: Welche Überschrift hat Ihre Doktor­arbeit und wann, sowie auf welcher medizinischen Fakultät wurde sie als solche anerkannt?
Es ist nämlich so, dass in der Schweiz (und Deutschland, nicht jedoch schon in Österreich), um den Titel Dr. med. zu erreichen, dies verlangt wird. Sonst ist man auch hierzulande «Prakt. Med.». In den nachfolgenden Ländern der habsburgischen Monarchie ist man schon durch die Promotion Dr. In der Tschechoslowakei war ich damit MUDr. (Medicinae Universalis Doctor). Um den hiesigen Dr. med. zu erlangen (Universität Bern), musste ich eine Arbeit vorlegen, auch wenn ich Autor von mehr als 40 wissenschaftlichen Publikationen war. Die angesprochene Regelung, dass man nach dem Doktortitel das Land, in dem man den Titel erwarb, aufführt, finde ich informativ, konsequent und richtig.