Zur MAS-Erhebung (avec réplique)

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/5152
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.19433
Bull Med Suisses. 2020;101(5152):1737

Publié le 15.12.2020

Zur MAS-Erhebung (mit Replik)

Wie jedes Jahr wurde mir auch dieses Jahr von NewIndex AG mein WZW-Index mitgeteilt. Dieser lag erneut über dem des Referenzkollektivs.
Als Psychiater arbeite ich in Zürich und besitze den Schwerpunkttitel Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen. Zwei PsychologInnen arbeiten delegiert in der Praxis. Wir behandeln sozialpsychiatrische KlientInnen mit erhöhtem Vernetzungsbedarf wie auch «reine» Psychotherapiefälle.
Mit dem General Manager von NewIndex AG besprach ich, wie es zu dem hohen WZW der Praxis kommt. Die Frage, wie sich das Referenzkollektiv zusammensetzt, an dem die Leistungen meiner Praxis gemessen werden, wusste dieser jedoch nicht zu beantworten. Er erklärte mir zudem, dass sich die berücksichtigten Faktoren zur Berechnung des WZW-Index (NewIndex) und jene Faktoren der Regressionsanalyse von santésuisse unterscheiden.
Ich wandte mich an die santésuisse. Mir wurde mitgeteilt, dass meine Praxis bereits im Vorjahr santésuisse aufgefallen war, in der Einzelfallprüfung jedoch den Qualitätsstandards der santésuisse gerecht geworden war. Auffällig hoch sei die TARMED-Position 02.0074 «Leistung in Abwesenheit, Besprechung mit Therapeuten und Betreuern» gewesen. Auf meinen Hinweis, dass der Austausch mit den delegiert arbeitenden Psycholog­Innen der Qualitäts- und Patientensicherung geschuldet sei, wurde mir erklärt, dass die santé­suisse die Position vertrete, dass diese Leistungen über das Anstellungsverhältnis abgegolten werden. Santésuisse verwies mich an meine Fachgesellschaften, da santésuisse die Fragwürdigkeit dieser Haltung durchaus bewusst sei.
Ich besprach mit meiner Fachgesellschaft ­diesen Konfliktpunkt. Mir wurde empfohlen, mich versicherungsrechtlich ausreichend abzusichern, für den Fall, dass die santésuisse mit Rückforderungen an die Praxis heran­treten sollte.
So frage ich mich, weshalb ich meine Daten NewIndex zur Verfügung stelle, wenn nicht definiert ist, mit welcher Referenzpraxis meine Leistungen vergleichbar sind. Zudem: Was sagt der WZW-Index über meine Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit aus, wenn Faktoren, die die santé­suisse berücksichtigt, hier nicht einfliessen? Ist mein WZW-Wert hoch, weil die Qualität der Auswertung schlecht ist? Wo ist der Mehrwert dieser Datenerhebung? Die Haltung der santésuisse bzgl. Leistungen, die im Rahmen der Delegation über die Position 02.0074 (Medi­kamentenbesprechungen, IV-Berichte etc.) den Patienten verrechnet werden, erscheint selbst santésuisse fragwürdig. Gleichwohl fällt meine Praxis genau wegen dieser Praxis in der Regressionsanalyse negativ, als fraglich unwirtschaftlich, auf.
Ich stimme Herrn Bosshard zu, dass die Qua­lität der Primärdaten bei statistischen Er­hebungen wichtig ist. Wichtiger erscheint mir jedoch, dass die Auswertungsmethodik, ob nun bei NewIndex oder santésuisse, transparent, sinnvoll und qualitativ hochstehend ist. Bestehen Defizite in der Methodik, sinkt die Relevanz der Auswertungsergebnisse. Hier gibt es meiner Meinung, wie oben aufgezeigt – wenigstens im Bereich der ambulanten ­Psychiatrie –, korrigierenden Handlungsbedarf durch unsere Ärztevertreter, Fachgesellschaften und die Politik.
Angemerkt sei, dass mir auf meine Frage, wie ich meinen WZW-Wert nach unten korrigieren könne, empfohlen wurde, mehr Ferienvertretungen oder Notfalldienste zu übernehmen. Einmalige Patientenkontakte senken nämlich den WZW-Index. Macht Sinn?

Replik zu «Zur MAS-Erhebung»

Sehr geehrter Herr Becker
Sie haben wichtige Fragen zum Thema WZW aufgeworfen, das viele Ärzte beschäftigt und dem von der FMH eine Priorität eingeräumt wird. Gerne gehen wir im Folgenden auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen ein.
In Ihrem Schreiben nehmen Sie Bezug darauf, dass Sie von «NewIndex Ihren WZW-Index mitgeteilt bekommen hätten». Ich möchte ergänzen, dass hier die Rede vom «WZW-Index» aus dem Management Summary ist, zu dem Sie mit NewIndex Kontakt aufgenommen hatten, um inhaltliche Fragen zu klären. Es ist jedoch wichtig festzuhalten, dass die «WZW»-Angaben aus dem Management Summary nur ein «Frühwarnsystem» für den Arzt sind (und sein können!). Die «WZW»-Betrachtung im Management Summary erlaubt dem Arzt nur abzuschätzen, ob sich die Basis-Kennzahl zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ‘Umsatz pro Patienten’ allenfalls stark von seinem Referenz-Kollektiv unterscheidet.
Massgebend im Wirtschaftlichkeitsverfahren ist aber der «WZW-Index» oder neu «Regres­sions-Index» von santésuisse, mit dem beurteilt wird, ob ein Arzt ein auffälliges Kosten­niveau hat. Santésuisse verwendet für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit ausschliesslich die Daten der Versicherer. Diese Daten, wie auch die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe der jeweiligen Praxis, sind nicht öffentlich und stehen weder NewIndex noch anderen Partner-Organisationen der Ärzteeigenen Datensammlung zur Verfügung.
Die einzelnen Schritte des Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verfahrens und Empfehlungen zum Vorgehen finden Sie auf der Homepage der FMH detailliert beschrieben (https://www.fmh.ch/themen/ambulantetarife/wirtschaftlichkeitspruefung.cfm).
Die von Ihnen angesprochene Ärzteeigene Datensammlung ist von unverzichtbarem Nutzen für die Standespolitik und ihre Daten sind von hervorragender Datenqualität, was schon mehrfach von Bund und Instituten anerkannt wurde.
– Ursprung der Datensammlung war die Einführung des TARMED-Tarifs mit dem Ziel, eigene Daten für die Kostenneutralitätsphase 1 zu haben. Eine Situation, die sich bei Einführung des TARDOC wiederholen wird!
– Heute liefert sie Daten für standespolitisch wichtige und strategische Aufgaben: z.B. für die Entwicklung neuer Tarife (z.B. ­TARDOC), Analyse der Auswirkungen von Tarif­eingriffen des Bundes und auch die Unterstützung der gesetzlichen Daten­lieferpflichten der Ärzte gegenüber dem Bund.
– Die Daten können nachweislich ein wertvolles Werkzeug sein, um einzelne Ärzte in ungerechtfertigten Wirtschaftlichkeitsverfahren zu verteidigen (Erklärung von Praxisbesonderheiten).
– Die Ärzteeigene Datensammlung ist im Besitz der Schweizer Ärzteschaft. Der Datenschutz ist vollumfänglich gewährleistet.
NewIndex macht Auswertungen auf Basis der Ärzteeigenen Datensammlung im Auftrag der Ärzteschaft, um damit deren standespolitische Arbeit zu unterstützen.
Durch die Teilnahme an der Ärzteeigenen Datensammlung unterstützen Sie also ihre Standesorganisationen (FMH, Fachgesellschaften und kantonale Ärztegesellschaften) mit Daten, welche für die Verhandlungen mit kantonalen Gesundheitsdepartementen und Versicherern unverzichtbar sind. Der Anschluss an ein TrustCenter hilft aber auch teilnehmenden Ärzten, sich bei ungerechtfertigten Wirtschaftlichkeitsverfahren zu wehren und zu schützen.