Die Spezialistinnen und Spezialisten haben das Nachsehen

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/41
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.19248
Bull Med Suisses. 2020;101(41):1306

Publié le 07.10.2020

Die Spezialistinnen und Spezialisten haben das Nachsehen

Sehr geehrter Herr Hauser
Sie sind der Ansicht, dass der Bundesrat Berset recht hat, wenn er verlangt, dass jeder Patient zuerst zum Hausarzt gehen muss, um Kosten zu sparen.
Es ist auch richtig, dass der Hausarzt immer weiss, wer der beste Spezialist für ein Leiden ist, das heisst, dass der Spezialarzt von der Qualitätsbeurteilung des Hausarztes, Arzt, der noch nach Hause kommt, abhängig ist.
Gleichzeitig schlagen Sie vor, dass die Hausärzte und Hausärztinnen eine bessere Ausbildung haben sollten und dass diese dafür die Befugnis bekommen, die entstehenden Kosten zu verrechnen.
Sie verlangen eine 7-jährige Weiterbildung in Dermatologie, Gynäkologie, Pädiatrie usw. und fordern von den Kranken, die direkt einen Spezialisten aufsuchen, ein Strafhonorar von CHF 300.
Wenn ich Ihre Forderungen lese, dann wird mir mehr als schlecht, und ich muss feststellen, dass Sie die Absichten des Herrn Bundesrates nicht durchschaut haben, denn dieser macht zurzeit jeden Hausarzt zum Generalspezialisten, der alles kann und noch darf, und gleichzeitig wird ein Studiengang an der Uni Freiburg geführt, der aus Krankenschwestern, Hebammen und Pflegern Hausärzte macht. Dies sollte Ihnen zeigen, was Herr Berset von unsern Grundversorgern hält. Seine Absicht dürfte sein, schlechte und spitalabhängige Grundversorger und entschlackte Spezialisten zu haben, die alles an die Zentren im staatseigenen Spital schicken müssen. Als Spezialarzt kann ich Ihnen versichern, dass wir zurzeit nur noch mit Verboten beglückt werden, und dies mit der Absicht, die Zentren in den Staats-Spitälern zu füttern und unsere guten Netzwerke zu zerstören.
Unser Bundesrat und ein grosser Teil der Politiker wollen ein staatliches Gesundheits­wesen, das aus schwachen Grundversorgern, ambulanten und staatseigenen Spitalzentren und Spitälern besteht. Der Rest ist Schnee von gestern.
Der Grundversorger in der Gruppenpraxis (Zukunft) wählt nie den besten Spezialisten, aber den, der auch Mitglied oder Aktionär der Gruppenpraxis ist. Ist kein Spezialist in der Grosspraxis, so können diese auf die Mithilfe der lokalen staatlichen Spitäler zurückgreifen. Der niedergelassene Spezialist hat das Nachsehen.
Wenn Sie eine bessere Ausbildung der Grundversorger fordern, so fordern Sie etwas, was bei den älteren Grundversorgern die Regel gewesen ist. Leider haben sich auch die Struk­turen der Spitäler, die immer noch die Hauptausbildner der Ärzte und Ärztinnen sind, gewandelt. So finden Sie auf der Dermatologie, der Pädiatrie, der Gynäkologie usw. praktisch keine Stellen für Grundversorger und Grundversorgerinnen mehr. Alle Fächer sind bereits in Spezialeinheiten unterteilt.
In Zukunft wird es nur noch staatlich (Bund/Kanton/Krankenkasse) angestellte Grundversorger und Spezialisten in den Spitalzentren und klassenlosen Spitälern geben. Ein von Ihnen gefordertes Strafhonorar wird auch entfallen.