Das Homeoffice in Arztpraxen

Neue Arbeitsformen für Gesundheitsfachpersonen

Tribüne
Édition
2020/47
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.19237
Bull Med Suisses. 2020;101(47):1591-1592

Affiliations
CMO Monvia AG, Leitender Arzt Monvia GZ Oberentfelden

Publié le 17.11.2020

In vielen Branchen ist bereits für die Nach-Corona-Zeit das interne Arbeitsreglement für das Homeoffice angepasst worden. In den meisten Branchen bewegte sich das Homeoffice-Angebot vor Corona bei 32%, nun ist es schon bei 85%. Wer hätte das anfangs gedacht? Technik und Infrastruktur für die Arbeit von zu Hause aus sind in der Schweiz bereits vorhanden. Es fehlte ganz einfach der Mut dazu. Wie sieht es aber in der Gesundheitsbranche aus?
Auch in Praxen und Gesundheitszentren, bei der Ärzteschaft und den MPA, ist das Bedürfnis nach Home­office eindeutig vorhanden, wie Umfragen bestätigen [1]. In Zukunft wird eine Praxis bei der Rekrutierung gegenüber der Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil aufweisen, wenn die Möglichkeit besteht, von zu Hause aus arbeiten zu können. Für grössere Unternehmen wäre das ohnehin eine Investition in das sogenannte «Employer Branding». Doch welche Möglichkeiten gäbe es?
Ein ruhiger, funktional eingerichteter Arbeitsplatz ist auch fürs Homeoffice zentral.

Für Ärztinnen und Ärzte

• Administrative Tätigkeiten, wie Berichte lesen und schreiben, könnten unter der Woche gebündelt werden und dann an einem Nachmittag abgearbeitet werden.
• Das Angebot für Telefonkonsultationen und Videokonferenzen könnte ausgeweitet werden (zum Beispiel in der Pädiatrie) und von zu Hause aus bedient werden. Dabei könnten auch Termine ausserhalb der regulären Öffnungszeiten angeboten werden. Es gibt inzwischen einfache technische Lösungen, wie (zum Beispiel via SMS-Link) eine sichere und unkomplizierte Videokonferenz mit den Patientinnen und Patienten gestartet werden kann.
• Ärzte in Kaderposition könnten die Projektarbeiten, das Controlling, administrative Tätigkeiten gebündelt und an fixen Tagen von zu Hause aus ausführen.

Für Medizinische Praxisassistentinnen und ­-assistenten

• Hier wäre es generell im Bereich Abrechnungen, Terminvereinbarungen und -absagen gut vorstellbar.
• Für die MPA in leitender Funktion ist es sicherlich einfacher, zu Hause einen Einsatzplan auszuarbeiten, Projekte und deren Umsetzung zu planen sowie aussergeschäftliche Tätigkeiten zu verrichten, weil im Homeoffice bei Idealbedingungen weniger Ablenkungen drohen als in der Praxis.
Homeoffice bedeutet für Arbeitnehmende ein hohes Mass an Eigenverantwortung, da berufliche Tätigkeiten in der privaten Umgebung ausgeführt werden. Der Arbeitgeber ist laut SECO dabei nicht von seiner Pflicht entbunden, für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu sorgen und entsprechende Massnahmen umzusetzen [2]. Der Arbeitgeber ist dabei für alle arbeitsbezogenen Faktoren verantwortlich, die sich auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden auswirken. Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch auf ein Arbeiten von zu Hause aus. Gewährt der Arbeitgeber diese Arbeitsform, sollte im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Reglement als integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages ein Vermerk unter Arbeitsort ­angebracht werden. Dieser Vermerk sollte festhalten, dass den Arbeitnehmenden die Homeoffice-Arbeit gestattet ist. Es empfiehlt sich, in einem separaten Reglement folgende Punkte festzuhalten:
• Umfang des Homeoffice (d.h. festlegen, wie viele Stunden bzw. Tage pro Woche oder in welchen Situationen zu Hause gearbeitet werden kann)
• Regelung der Erreichbarkeit und der Antwortzeiten
• Art und Weise der Arbeitszeiterfassung
• Nacht- (23.00–6.00 Uhr) und Sonntagsarbeitsverbot
• Vorgaben betreffend die Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice
• Ausrüstung mit Geräten und Material sowie Entschädigung
• Verhalten bei Störungen, z.B. wenn Arbeitsausführung verunmöglicht wird
• Weitere Regelungen bezüglich sensibler Daten und Haftung
Auch die Gesundheitsbranche ist einem ständigen Wandel ausgesetzt. Neue Arbeitsformen wie die Teilzeitarbeit haben sich bereits etabliert. Nun kommt das Homeoffice. Es ist womöglich gekommen, um zu bleiben. Das wäre sicherlich im Sinne der Arbeitnehmenden.

Das Wichtigste in Kürze

• Spätestens seit COVID-19 wird auch in der Schweiz vermehrt von zu Hause aus gearbeitet.
• Auch Gesundheitsfachpersonen schätzen das Homeoffice als attraktiv ein, wie Umfragen zeigen.
• Der Autor zeigt die Vorteile des Homeoffice auf, welche Tätigkeiten die Ärzteschaft, aber auch die Medizinischen Praxis­assistentinnen und -assistenten von zu Hause aus erledigen könnten, und geht auch auf rechtliche Aspekte ein. Er empfiehlt, im Arbeitsvertrag oder -reglement ­präzisierende Punkte zu der Arbeit von zu Hause aus festzuhalten.

L’essentiel en bref

• La pandémie de COVID-19 a accéléré le recours au télétravail en Suisse.
• Parmi les professionnels de la santé, le travail à domicile est aussi considéré comme attrayant, d’après plusieurs sondages.
• L’auteur expose les avantages du télétravail, qui permet au corps médical ainsi qu’aux assistantes et assistants médicaux d’accomplir leurs tâches depuis la maison. Sur le plan juridique, l’auteur recommande que les contrats de travail ou les règlements précisent davantage les aspects liés au travail effectué à domicile.