Arztpraxen sind systemrelevant

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/2324
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.18984
Bull Med Suisses. 2020;101(2324):748

Publié le 03.06.2020

Arztpraxen sind systemrelevant

Der Begriff «systemrelevant» wird in der Covid-19-Zeit inflationär gebraucht. Aber bei den Arztpraxen trifft er definitiv zu. Stellen Sie sich vor, alle niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen hätten nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020 ihre Arztpraxen am 17. März 2020 für eineinhalb Monate geschlossen, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben wäre. An allen Praxistüren des Landes hätte gestanden: «Wegen Corona vor­übergehend geschlossen.» Unvorstellbar.
1. Unvorstellbar, da das ganze Gesundheits­wesen sofort zusammengebrochen und die Bevölkerung in Panik ausgebrochen wäre. Die Armee wäre wohl schnellen Schrittes aus den Spitälern rausmarschiert und hätte mit Spähtrupps nach niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen gesucht. 2. Unvorstellbar, da wir Ärzte und Ärztinnen so etwas aus ethischen Gründen gar nie machen würden. Aber gehen dann die Politiker und die Gesellschaft auch so korrekt mit uns niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen um? Wir halten in schwierigen Zeiten die Stellung in der Praxis. Dies, mehrheitlich unter finanziellen Einbussen und obwohl wir uns als Corona-Frontkämpfer/innen Gefahren aussetzen. Wir beraten und be­ruhigen die Patienten, die gefährdeten Arbeit­nehmer und die verunsicherten Arbeitgeber. Wir versuchen zusammen mit den Patienten die vielen und oftmals sich widersprechenden Informationen der vielen «Köche des Corona­breis» einzuordnen.
Und jetzt? Jetzt reden wir über den Preis. Ja klar, unangenehm. Aber es muss sein. Bei den bisherigen Unterstützungsmassnahmen des Bundes fallen die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen mehrheitlich durch die Maschen, ausser bei Kurzarbeit.
Es muss eine vorübergehende oder dauerhafte Tariferhöhung geben. Dies aus mindestens zwei Gründen: 1. Die Tarmedtarife sind unter ganz anderen Voraussetzungen als der aktuellen Situation ausgehandelt worden. Die Aufwendung in der Coronazeit ist für die niedergelassene Ärzteschaft enorm, das Arbeiten unter diesen Bedingungen schwierig. Das Benut­zen des Zeittarifes reicht hier nicht. Coiffeure, Restaurants usw. machen auch Aufschläge für ihren Coronamehraufwand. Wir niedergelassene Ärzte und Ärztinnen haben auch Mehraufwendungen und das muss bezahlt werden.
2. Vermieter machen auf die Miete einen Zuschlag zur Deckung eines möglichen Miet­ausfalles. Die meisten Leute sind sich einig, dass die nächste Pandemie mit Sicherheit kommt. Wenn wir niedergelassene Ärzte und Ärztinnen jetzt erleben, dass wir mit den finan­ziellen Verlusten und Mehraufwendungen infolge Pandemie / behördlicher Verordnungen alleine gelassen werden, dann müs­sen wir für die Zukunft vorbereitet sein. Es braucht entweder einen «Pandemiezuschlag» auf den Tari­f, damit der Umsatzausfall beim Auf­treten einer Pandemie gedeckt ist, oder eine staatlich finanzierte Pandemieversicherung für die niedergelassene Ärzteschaft. Falls diese Abfederung nicht in irgendeiner Weise passiert, hat dies auch einen Einfluss auf die Bewertung der Arztpraxen. Falls die Unsicherheit betreffend Zukunftsplanung bei Arztpraxen stark zunimmt, dann werden immer weniger Kollegen und Kolleginnen in die freie Praxis gehen.
Die Ärztevertreterinnen und -vertreter und wir alle sind gefragt.