Wertschätzung, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Entscheides

Briefe / Mitteilungen
Édition
2020/2324
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2020.18983
Bull Med Suisses. 2020;101(2324):749-750

Publié le 03.06.2020

Wertschätzung, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit eines ­Entscheides

Ebenso kurz und bündig:
1. Viele Gremien und Instanzen – nicht so aber die MTK – führen bei den von einem Entscheid Betroffenen eine Vernehmlassung durch, insbesondere auch wenn das Entscheidungsgremium der MTK sich eine gewisse Distanz vom orthopädischen Alltag zugestehen muss.
2. Ausführungen über die «Fachstelle Medizinische Leistungen und Technologien» und die Kompetenz des zuständigen Leiters sind zwar interessant, schmälern aber die Enttäuschung über den Nichteinbezug der Leistungserbringer nicht wirklich.
3. Interessant hingegen wäre sicher gewesen, um welche Einsparungen es den Unfallversicherern insgesamt und konkret in Prozent auf die Einzelfallkosten geht.
4. Das Fazit, «dass der Einsatz einer motoren­getriebenen Bewegungsschiene eben gerade nicht als alleinige, ambulante Therapie zu Hause durch Leihgabe eines Gerätes an einen Patienten gemeint sein kann», widerspiegelt die unter Bemerkung 1 vermutete Distanz vom orthopädischen Alltag, denn in aller Regel handelt es sich um eine Begleittherapie.
5. «Genau das hat die MTK mit ihrer Empfehlung zum Ausdruck gebracht.» – Empfiehlt sie entsprechend die Kostenübernahme im Rahmen einer Begleittherapie?
6. swiss orthopaedics wird eine Stellungnahme erarbeiten.