Rezept von nicht mehr berufstätigem Arzt ungültig

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/40
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18252
Bull Med Suisses. 2019;100(40):1330

Publié le 02.10.2019

Rezept von nicht mehr berufstätigem Arzt ungültig

Nach 30-jähriger Praxistätigkeit in einer Bergpraxis und fünf Jahre nach der Pensionierung wird mir von meiner Krankenkasse (Helsana Zürich) das Bezahlen der Medikamentenrechnung meiner Frau verweigert, weil kein gültiges Rezept vorliege (das von mir unterschriebene Rezept).
Auf Nachfrage wird mir mitgeteilt, dass Rezepte von nicht mehr berufstätigen Ärzten ungültig seien. Würde ich bis 80-jährig weiterarbeiten, wäre dies kein Problem (wo bleibt die Logik?).
Bisher wurden immer alle Medikamente bezahlt, über die neue Regelung wurden wir nicht orientiert.
Jetzt muss ich die Rezeptur von einem Kollegen erfragen, was natürlich mit Zusatzaufwendungen für die Krankenkasse verbunden ist.
Wer ist eigentlich wirklich am Einsparen von Kosten im schweizerischen Gesundheits­wesen interessiert?