Notfalldienst: Demütigung im Kanton Zürich

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/39
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18228
Bull Med Suisses. 2019;100(39):1296

Publié le 24.09.2019

Notfalldienst: Demütigung im Kanton Zürich

Auch ich habe bis letztes Jahr während Jahrzehnten Notfalldienst geleistet und mit den in der richtigen Situation gemachten «NEIN-Diagnosen» viele Kosten gespart. Ich bin den Leidenden immer hilfreich zur Seite gestanden, hunderte von Nächten und Tagen ohne einen Franken Kompensation in Bereitschaft gestanden. Nicht zu sprechen von den früher sehr langen Wochenenden im Spital – weit weg von Familie und Freunden. Und nun hat die AGZ bestimmt, dass der Notfalldienst auf unbestimmte Zeit – also solange man irgendeiner ärztlichen Tätigkeit nachgeht – geleistet werden muss. Sonst wird eine Ersatzabgabe gefordert. Ich – Jahrgang 1950 – arbeite gerne und ich meine sehr gut und kostensparend wenigstens Teilzeit weiter. Weil es mein Beruf im wahrsten Sinne des Wortes ist und bleiben wird. Dazu engagiere ich mich ohne jegliche Kompensation für das Gesundheitswesen im Rahmen von Tutoraten für Medizinstu­denten/-innen, die es nicht einfach haben im ­aktuellen Medizingebäude. Auch setzte ich mich aktiv im Rahmen der amm für die Menschenmedizin ein.
Jetzt flattert eine Rechnung «Verfügung» ins Haus mit der Forderung: entweder 1000 CHF zahlen oder Reduktionsantrag. Keine Entlassung aus dem Notfalldienst nach all dem ­Geleisteten. Unglaublich, demütigend, entwertend, verletzend. Wir müssen uns gegen solche Machenschaften wehren – wer auch immer zuständig dafür ist. Dass die AGZ eine Mitteilung der GD durchgewunken hat, spricht nicht für deren Kompetenz. Ich nehme an, dass sehr viele Kollegen/-innen das als ­Affront empfinden. Wenn Du zu diesen zählst oder Dich schon aktiv wehrst: Melde Dich doch bitte bei mir. Ich bin auf keinen Fall bereit, auch nur einen Franken zu bezahlen – vielleicht beschert es mir die erste Eintreibung in meinem Leben. Doch das lasse ich nicht mit mir machen – das geht zu weit!