Replik zum Leserbrief von Herrn Minelli

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/33
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18120
Bull Med Suisses. 2019;100(33):1067

Publié le 13.08.2019

Replik zum Leserbrief von Herrn Minelli

Herr Minelli hat sich daran gestört, dass auf unserer Webseite nicht die neueste Fassung des vielfach revidierten Genfer Gelöbnisses aufgeschaltet war, was wir jetzt nachgeholt haben. Uns deswegen eine Täuschung zu ­unterstellen, ist gesucht und entspricht nicht einer konstruktiven Diskussion in einer pluralistischen Gesellschaft.
Das Genfer Gelöbnis entstand unter dem Eindruck der schrecklichen Verbrechen des Zweiten Weltkrieges, an denen auch Ärzte beteiligt waren. Es war eine Neuformulierung des ­Hippokratischen Eides im Anliegen, dessen moralischen Gehalt in eine Form zu bringen, die auch im zwanzigsten Jahrhundert verstanden und akzeptiert werden sollte. Es lehnte sich an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an, die ebenfalls 1948 ver­abschiedet wurde. Wie in der ersten Fassung von 1948 spricht auch die neuste Fassung des Genfer Gelöbnisses ganz in der Tradition des Hippokratischen Eides von «utmost respect of human life», also vom höchsten oder äussersten Respekt vor dem menschlichen ­Leben [1]. Dieser ist mit assistiertem Suizid nicht vereinbar, wie auch die World Medical Association zuletzt 2015 bekräftigte [2].
Der Hippokratische Eid ist als 2500 Jahre alte ethische Grundlage weiterhin gültig. Er ist in seinen Hauptaussagen (Tötungsverbot, Arztgeheimnis, Verbot sexuellen Missbrauchs u.a.) unmissverständlich und wird von den meisten Ärztinnen und Ärzten beherzigt. Dass er in den Universitäten und Praxen der Schweiz wieder präsenter wird, ist eines der Ziele unserer Gesellschaft. In diesem Sinne ­laden wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein, sich unsere Homepage anzusehen.