Einverstanden, ausser bei der Fortbildungspflicht

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/3132
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.18064
Bull Med Suisses. 2019;100(3132):1019-1020

Publié le 31.07.2019

Einverstanden, ausser bei der ­Fort­bildungspflicht

Mit einiger Verzögerung, ich bin jetzt auch im Seniorenalter und darum öfters länger ab­wesend, reagiere ich auf den Artikel von Fürsprecher Hanspeter Kuhn in der SÄZ, Heft 19. Da das Thema ja immer noch aktuell ist, und die Diskussion wohl noch länger nicht abgeschlossen, nehme ich doch noch Stellung.
Der Artikel ist, wie man es bei ihm gewohnt ist, eine fundierte Analyse der Sachlage, gepaart mit Mut zu praktischen Vorschlägen. Er richtet sich natürlich an verschiedene Adressaten, er ist aber auch eine gute Checklist für uns pensionierte Ärzte. Ich bin eigentlich in allen Punkten einverstanden, ausser in einem:
Fortbildung: Kuhn findet eine Fortbildungspflicht in unveränderter Form unverhältnismässig. Ich bin da anderer Meinung: Wer weiter berufstätig ist, auch wenn dies in stark reduziertem Umfang geschieht, soll der Weiterbildungspflicht vollumfänglich nachkommen.
Meine Begründung: Während der vollen Berufstätigkeit geschieht die Fortbildung zu einem erheblichen Teil durch die berufliche Korrespondenz, speziell bei Überweisungen, aber auch mit jedem Spitalbericht. Das ist ­sozusagen eine automatische, manchmal fast unbemerkte Art, zu lernen. Man wird mit wichtigen Veränderungen, neuen Methoden und Medikamenten regelmässig konfrontiert. Wer nun nur noch in einem stark reduzierten Umfang tätig ist, dem entgeht auch der entsprechende Teil solcher Rückmeldungen. Man verlässt sich gerne auf seine Er­fahrung und riskiert, wichtige Entwicklungen zu verpassen. Das kann nur einigermassen ausgeglichen werden, wenn man die strukturierte Fortbildung, also die berühmten 80 Stunden, 50 in Kursen und 30 als Kredit für Lektüre, ohne Abstriche weiterführt. Pensionierte haben ja genug Zeit dafür, eine freiwillige Erhöhung, wenn man Lücken feststellt, ist nicht verboten. Solange eine Ärztin oder ein Arzt andere Leute behandelt, auch wenn es «nur» Angehörige und Freunde sind, ist fachliche Kompetenz unerlässlich. Somit mindestens auch dieselbe Fortbildungsaktivität, die von voll Berufstätigen gefordert wird. Seit nicht mehr das Kalenderjahr gilt, sondern Drei­jahreszyklen mit 240 Stunden, sind längere Unterbrüche mit Kompensation innert dieser Frist möglich, das ist ja im Artikel auch erwähnt.