Das Anordnungsmodell funktioniert in der KJPP bereits

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/22
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.17934
Bull Med Suisses. 2019;100(22):766

Publié le 29.05.2019

Das Anordnungsmodell funktioniert in der KJPP bereits

In der KJPP (Klinik für Kinder- und Jugend­psychiatrie und Psychotherapie, Universität Zürich) funktioniert bereits eine Art «An­ordungsmodell» bei Psychotherapien, die von der IV finanziert werden, entweder bei Geburtsgebrechen oder als Eingliederungsmassnahmen. Ein Arzt (häufig ein KJPP, aber auch ein Kinderarzt oder -neurologe) beantragt die Psychotherapie bei der IV mit einem ausführlichen Bericht. Die Therapie wird von einem psychologischen Psychotherapeuten mit Praxisbewilligung in seiner eigenen Praxis durchgeführt. Bei Bedarf erfolgen Besprechungen von Arzt und Psychotherapeut oder Konsultationen des Kindes/Jugendlichen beim anordnenden Arzt. Falls der Patient auch Psychopharmaka benötigt, kümmert sich der Arzt darum. Nach ein bis zwei Jahren, je nach Dauer der IV-Verfügung, muss der zuständige Arzt bei der IV eine Verlängerung beantragen, wobei die IV meistens auch einen Bericht des Psychotherapeuten einholt. Dieses System funktioniert sehr gut und ermöglicht, dass mehr Kinder und Jugendliche eine Psychotherapie besuchen können, als wenn nur Behandlungen bei KJPP und den von ihnen angestellten Psychologen von den Sozialversicherungen bezahlt würden. Häufig sind es Minderjährige mit schweren psychischen Erkrankungen, die von diesem System profitieren. Für mich als anordnende KJPP hat es den Vorteil, dass ich mit verschiedenen Psychologen zusammenarbeiten und für die Patienten den geeigneten Psychotherapeuten am richtigen Ort finden kann.