Warum wir das Verbot von Organspenden am Lebensende fordern

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/22
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.17930
Bull Med Suisses. 2019;100(22):765

Publié le 29.05.2019

Warum wir das Verbot von Organspenden am Lebensende fordern

Samia Hurst schreibt zu unserem Artikel ­«Organspende am Lebensende», pulbiziert am 3.4.2019: «Es wäre natürlich sehr schwerwiegend, eine solche Position all jenen vielen aufzwingen zu wollen, die sie nicht teilen und von denen einige ausserdem noch mit dem eigenen Leben bezahlen müssten. Man verlangt von niemandem den Tod wegen der Religion eines anderen.» Hurst geht in ihrer Argumentation nicht auf unser Hauptargument ein, nämlich, dass Organspender bei der Organentnahme nicht tot sein können, da die ­Organe zum Zeitpunkt der Entnahme noch ­lebendig sind, lebendig sein müssen, um transplantiert werden zu können. Wir beschreiben in unserem Artikel die Lebens­zeichen von Organspendern zum Zeitpunkt der Organentnahme – Atmung, Herzschlag, warme, rosige Haut –, und dass sie beim Aufschneiden ihres Körpers mit Blutdruck-, Pulsanstieg, Schwitzen, Abwehrbewegungen mit Armen und Beinen und Tränen der Augen reagieren können [1]. Dies ist keine «Position» oder «Religion», sondern «schwindelig machende» Realität. Im Klartext bedeutet diese Beschreibung nämlich: Explantationen sind Zergliederungen lebender menschlicher Körper. Wir erachten es als unsere ethische Verpflichtung, sterbende Menschen vor solchen Eingriffen zu schützen.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass die medizinische Forschung heutzutage keine Aussagen darüber machen kann, wie die Erlebnisfähigkeit von Menschen mit Hirnver­sagen (sogenannt «Hirntote») und sterbenden Menschen ist. Es gibt keine wissenschaft­lichen Belege, die besagen, dass das Bewusstsein vom Hirn «produziert» wird und an dieses gebunden ist.
Wir sind im Übrigen wie Hurst der Meinung, dass bei Menschen mit Hirnversagen die lebens­erhaltenden Massnahmen – wie das heute Standard ist – auf der Intensivstation gestoppt werden sollen, damit sie anschlies­send im Kreise ihrer Angehörigen eines natürlichen Todes sterben können. Aber man soll sterbenden Menschen nicht ihre Organe aus dem Körper schneiden und ihr Leben so beenden.
1 Frei A, Aemissegger U, Beerli A, Sicher M, Stoffel G. Organspende am Lebensende. Schweiz Ärzteztg. 2019;100(14):508–10.