Vorschlag für eine einfache, unproblematische "Minimallösung": Selbstmedikation

Briefe / Mitteilungen
Édition
2019/21
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2019.17912
Bull Med Suisses. 2019;100(21):724

Publié le 22.05.2019

Vorschlag für eine einfache, ­unproblematische «Minimallösung»: Selbstmedikation

Eine Bewilligung zur Rezeptur ad usum pro­prium, ohne Behandlung anderer Personen, würde sowohl die Verfügbarkeit von rezeptpflichtigen Medikamenten für den Inhaber als auch deren Vergütung durch die Kassen gewährleisten.
Andererseits entfällt damit jede Haftpflicht: der Arzt würde bei Fehlern lediglich sich selbst und niemand anderen gefährden.
Naturgemäss könnten auch keine Notfalldienste mehr verlangt werden.
Die Fortbildungspflicht würde vernünftigerweise ebenfalls entfallen.