Vorschlag für eine einfache, unproblematische «Minimallösung»: Selbstmedikation
Eine Bewilligung zur Rezeptur ad usum proprium, ohne Behandlung anderer Personen, würde sowohl die Verfügbarkeit von rezeptpflichtigen Medikamenten für den Inhaber als auch deren Vergütung durch die Kassen gewährleisten.
Andererseits entfällt damit jede Haftpflicht: der Arzt würde bei Fehlern lediglich sich selbst und niemand anderen gefährden.
Naturgemäss könnten auch keine Notfalldienste mehr verlangt werden.
Die Fortbildungspflicht würde vernünftigerweise ebenfalls entfallen.
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