Replik

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/5152
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17435
Bull Med Suisses. 2018;99(5152):1830

Publié le 19.12.2018

Replik

Die Verunsicherung von Kollege Hirzel ist bedauerlich und Ausdruck des leider grossen Schadens, welches an unserem glücklicherweise (noch) hervorragend funktionierenden Gesundheitswesen angerichtet werden kann, wenn nun falsche Schlüsse gezogen werden. Es kommt auch niemandem in den Sinn, auf unseren Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen, weil es einzelne Raser gibt. Diese gibt es dann nämlich noch immer, aber es wird ein sonst gut funktionierendes ganzes System gebremst. Die Zulassung von Medizinalprodukten regelt Swissmedic. Die Zusammenarbeit der Ärzteschaft mit der Industrie regelt die Standesordnung der FMH, Anhang 1. Die Verletzung der Standesordnung durch ein Mitglied der FMH ist bei den dafür zuständigen Basis-Organisationen einklagbar. Im Falle der niedergelassenen Ärzteschaft sind dies die kantonalen Ärzte­gesellschaften. Die FMH ist Rekursinstanz. Im Sinne der Gewaltenteilung geht es nicht an, dass sich die politischen Vorstände unserer Verbände zu einzelnen Fällen äussern. Sie sind aus ebendiesem Grund der Gewalten­teilung auch nicht in einzelne Verfahren ­eingebunden oder darüber informiert. Bevor nun also das System-Versagen postuliert werden kann, müssten Hinweise für ein solches vorliegen. System-Verletzungen wird es leider immer geben. Hierfür stehen die definierten Prozesse zur Verfügung. Bis zum Abschluss von Verfahren gilt auch für eingeklagte Mitglieder nach rechtsstaatlichem Prinzip die Unschuldsvermutung.