Delegierte Psychotherapie unter Druck
Zusammenfassend wird im Artikel festgehalten, dass die Modalitäten der Abrechnung zu Lasten der Grundversicherungen nach KVG im Bereich der delegierten Psychotherapie nicht abschliessend geregelt sind, und daraus leite die KPT ab, dass Honorare für durchgeführte Therapien durch delegiert arbeitende Psychologen zurückgefordert werden können, wenn nicht alle von der Versicherung postulierten Auflagen erfüllt sind. Die KPT hält fest, dass nach ihrer Ansicht der delegierende Arzt zu Beginn der Behandlung und später regelmässig mehrmals pro Jahr den Patienten persönlich sehen muss, um Diagnose und Therapie festzulegen.
Nach deutlich mehr als 20 Jahren Tätigkeit in eigener Praxis mit delegierter Psychotherapie kann ich festhalten, dass es sich bewährt hat, den Aufwand für Kontrollen der Mitarbeiter möglichst klein zu halten und den sehr erfahrenen Psychotherapeutinnen mit Praxisbewilligung wesentliche Kompetenzen zu übertragen. Nicht zufällig sind wir mit unseren Dienstleistungen unter der 70%-Perzentile im Vergleich zu Kollegen in einem ähnlichen Umfeld.
Seitdem die Rückforderungen in Aussicht gestellt wurden, müssen wir den Wunschvorstellungen entsprechen und können bereits massive Mehrkosten zu Lasten der Grundversicherung beziffern, die keine relevante Qualitätsverbesserung erbringen und nur dazu führen, die Vorgehensweisen der Psychologen zu bestätigen.
Das Vorgehen der KPT zeigt exemplarisch, wie akribisch nach Formfehlern in medizinischen Abläufen gesucht wird, die im Fall der Psychiater zu ruinösen Rückforderungen von Geldbeträgen führen, die als Löhne bereits an die Psychologen ausbezahlt wurden. Das Vorgehen kann nicht anders gewichtet werden als ein gezielter Raubzug auf die Entschädigungen von Leistungen, die angemessen erbracht wurden. Praktisch gleichlautende Briefe wurden dem Vernehmen nach an rund 100 Psychiater verschickt, und es wird damit eine Berufsgruppe geschädigt, die nicht wegen angeblich überrissener Honorare in den Schlagzeilen ist.
Aus demographischen Gründen droht bekanntermassen in absehbarer Zeit eine psychiatrische Unterversorgung vor allem im ambulanten Bereich, und durch unangemessene Auflagen, durch die Pflicht zum Dienst nach Vorschrift wird die Attraktivität des Berufs reduziert. Im Sinne einer ganz groben Schätzung nehme ich an, dass die KPT hofft, 15 Millionen von Leistungserbringern zurückzufordern, unter Auslösung eines massiven Kostenschubs in den nächsten Jahren.
Ein Qualitätsgewinn der Leistung im psychiatrischen Bereich wird nicht ausgewiesen, wohl aber wird eine wesentliche Verbesserung der Zahlen des Unternehmens KPT erhofft, was in offensichtlichem Widerspruch steht zu den Interessen der Versicherten, die nach der Werbung der Kassen immer Priorität haben.
Ein weiterer Aspekt ist wesentlich: Die Freude am Beruf leidet, die Therapeuten werden durch die Entwicklung in Atem gehalten, und wir stellen bereits fest, dass die Qualität der Arbeit im Alltag abnimmt. Eine Verbesserung der Qualität sollte unser gemeinsames Bestreben darstellen, und es müsste der Krankenkasse KPT ein Anliegen sein, vor den Rückforderungsdrohungen einen Konsens mit der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und auch mit der FMH zu suchen.
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