Maschinelle Zweitmeinung

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/45
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17307
Bull Med Suisses. 2018;99(45):1576

Publié le 07.11.2018

Maschinelle Zweitmeinung

Seit kurzem stellt eine grosse Krankenkasse ihren Versicherten einen Algorithmus zur Verfügung, der ihre Diagnosen und Therapievorschläge überprüft [1]. Die Absicht ist, unnötige Überweisungen sowie diagnostische und therapeutische Massnahmen zu vermeiden und damit die Kosten zu senken. Es ist eine «maschinelle Zweitmeinung». Da es sich um einen Wettbewerbsvorteil handelt, ist zu erwarten, dass andere Versicherer diesem Beispiel folgen werden. Sie wären gut beraten, ein bereits bestehendes Programm zu benützen, z.B. Adona [2] über das bereits Der Spiegel ­berichtete [3]. Die Programme werden den neuen Kenntnissen und Guidelines dauernd angepasst, womit ihre allgemeine in die individuelle Gültigkeit umgewandelt wird (personalisierte Medizin). Es ist für die Ärzte auch eine wirksame Art der Fortbildung, bei den Maschinen verbessert sich mit jedem neuen Fall die Aussagekraft ihrer Programme. Es ist eine Frage der Zeit, wann die Spitäler und Arztpraxen solche Algorithmen verwenden werden. Die ärztliche Aufgabe wird es sein, die Empfehlungen der Programme zu überprüfen und mit den Patienten zu besprechen.
Bei der Adona ist der Persönlichkeitschutz ­gewährleistet. Wie dies beim Programm des Schweizer Krankenversicherers gelöst ist, ist mir nicht bekannt.