FMH sollte sich der Problematik «Ärztebewertungen im Internet» dringlich annehmen!

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/36
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17088
Bull Med Suisses. 2018;99(36):1173

Publié le 05.09.2018

FMH sollte sich der Problematik «Ärztebewertungen im Internet» dringlich annehmen!

Sehr geehrter Herr Kollege Meienberg, ich möchte Ihnen herzlich zu Ihrem Artikel gratulieren. Sie haben ein Thema, das bis anhin stiefmütterlich behandelt worden ist, angesprochen. All Ihren Ausführungen und ins­besondere Ihrem Fazit kann ich mich nur anschliessen.
Ein Artikel im Magazin Clinicum [1] hat die Problematik kürzlich beschrieben: Grundsätzlich unterstehen Internet-Bewertungen dem Datenschutzgesetz. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat empfohlen, dass Bewertungen nur im (stillschweigenden) Einverständnis des medizinischen Dienstleisters bearbeitet werden dürfen. Während sich Google nicht an diese Vorgabe hält, verzichten die meisten Internetportale nach einer schriftlichen Aufforderung auf Bewertungsfunktionen oder einen Eintrag. Nicht sachgerechte Äusserungen können zwar strafrechtlich (Verleumdungen und Beschimpfungen) oder zivilrechtlich (Verletzung der Persönlichkeitsrechte) verfolgt werden, dieses Vor­gehen ist aber offenbar nur bei Kommentaren mit ehrverletzendem Charakter oder falschen Tatsachenbehauptungen empfehlenswert. Das Recht auf Meinungsfreiheit gilt eben auch, wenn eine Bewertung dumm, unsachlich oder unfair ist, obwohl diese sich unter Umständen ruf- und geschäftsschädigend auswirken könnte …
Persönlich habe ich ähnliche Erfahrungen mit schlechten Bewertungen gemacht: Google reagiert auf Anfragen nicht, es existiert meines Wissens auch keine offizielle ­Beschwerdestelle. Mittels eines im Internet beworbenen Unternehmens konnte ich schliesslich meinen Google-Business-Eintrag gegen entsprechendes Entgelt komplett löschen lassen und einen neuen erstellen.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass unsere Standesorganisation FMH sich dieser grassierenden Problematik schon längst hätte annehmen sollen.