IV-Missbrauch? Sie haben es in der Hand, ein Anruf genügt

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/36
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17084
Bull Med Suisses. 2018;99(36):1175

Publié le 05.09.2018

IV-Missbrauch? Sie haben es 
in der Hand, ein Anruf genügt

Jedermann in der Schweiz, auch jeder Arzt kann verdächtige IV-Bezüger, auch anonym, den kantonalen SVA melden. Diese sind verpflichtet, jeden Hinweis aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und abzuklären. Solche mündlichen oder schriftlichen Meldungen können zu vorzeitigen Rentenrevisionen, Neubegutachtungen, Rentenstopps führen. Im vergangenen Jahr habe die SVA-Zürich mehr als 700 Hinweise erhalten. Dies, ob­wohl die SVA Aargau und Zürich noch von einer Missbrauchsrate von 1,2 bis 3 Promille aus­gehen. Eine meiner Patientinnen verlor ihre IV-Rente nach 14 Jahren, nachdem sie durch einen abgewiesenen Verehrer bei der IV verleumdet worden war; einem andern Patienten mit beginnender Demenz wurden nach Videoüberwachung die Taggelder gestrichen: er war in einem Kaffeehaus beim Kaffeetrinken gefilmt worden … Braucht es noch mehr Fehlentscheidungen, verursacht durch fachfremde Menschen ?
Viel schwieriger ist es für uns Behandler zum jetzigen Zeitpunkt, eine (Teil-)Berentung für IV-Berechtigte oder Wiedergutmachung nach ungerechtfertigtem Stopp zu erwirken … das haben wir nicht in der Hand …
Auffallend viele der unrechtmässig von der IV Zurückgewiesenen und Gestoppten sind ­alleinstehende Frauen im Alter von 45 bis 
62 Jahren. Entstehende Folgekrankheiten wie neu auftretender Alkoholmissbrauch, oder Verschlimmerungen bestehender Krankheiten wurden und werden nicht untersucht.
Seit einigen Jahren ist es sehr viel einfacher, IV-Renten zu verweigern und zu stoppen als Berechtigten, insbesondere psychisch Kranken, IV-Renten zuzusprechen und damit auch bei etwa 40% der Betroffenen Restarbeitsfähigkeiten zu erhalten oder zu ermöglichen.
Es gibt zu viele Betrogene. Deshalb war der ­Artikel «Rückkehr der Wachtürme» [1] von Kollege Pilet ein Geschenk.