Erstes nationales Organspenderegister

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Édition
2018/38
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.17038
Bull Med Suisses. 2018;99(38):1272-1273

Affiliations
Swisstransplant

Publié le 19.09.2018

Am 1. Oktober 2018 lanciert Swisstransplant – die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation – das Nationale Organspenderegister. Mithilfe des Registers können in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Personen ihren Entscheid für oder gegen Organspende in einer landesweit einheitlichen Datenbank erstmals persönlich hinterlegen.
Gemäss einer repräsentativen Studie des Meinungs­forschungsinstituts DemoSCOPE sind rund 85% der Schweizer Bevölkerung bereit, im Todesfall die eigenen Organe und Gewebe zu spenden. Die Bereitschaft, stellvertretend für eine nahestehende verstorbene Person in die Organspende einzuwilligen, fällt jedoch weitaus geringer aus. Derzeit liegt die Ablehnungsrate in Angehörigengesprächen bei über 60%. Mehr als die Hälfte der hinterbliebenen Familien kennen den Wunsch der Verstorbenen nicht. Ein digitales Organspenderegister soll nun in solchen Situationen Klarheit schaffen. Denn mithilfe des Registers können in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhafte Personen ab 16 Jahren ihren Willen bezüglich einer postmortalen Spende in wenigen Schritten transparent dokumentieren und vermerken, ob und wenn ja, welche Organe und Gewebe im Todesfall entnommen werden dürfen. Zudem kann darüber bestimmt werden, ob entnommene, nicht transplantierbare Organe und Gewebe zu Forschungszwecken im Rahmen behördlich bewilligter Studien weiterverwendet werden dürfen.
Organspende Ja oder Nein? Tragen Sie Ihren Entscheid ab 1. Oktober im Nationalen Organspenderegister ein.

Das Wichtigste in Kürze:

– Das Nationale Organspenderegister von Swisstransplant erfasst den persönlichen Willen hinsichtlich einer Spende von Organen und Geweben sowie einer Weiterverwendung biologischen Materials zu Forschungszwecken im Rahmen behördlich bewilligter Studien.
– Ziel des Registers ist die Sicherstellung transparenter Entscheide bezüglich Organspende und die darauf basierende Entbindung von Angehörigen und Ärzten von belastenden Entscheidungsfragen im Zusammenhang mit der Organspende.
– Der Registereintrag erfolgt freiwillig per Benutzeraccount und ist jederzeit modifizierbar.
– Die Datenbank entspricht dem geltenden Datenschutzgesetz. Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
– Das Register wird von Swisstransplant verwaltet. Ein Registereintrag kann erst nach beschlossenem Therapieabbruch von den zuständigen Ärzten eingesehen werden.
– Bisherige Dokumente wie die Organspendende-Karte behalten ihre Gültigkeit bei.

In wenigen Schritten zum Registereintrag

Per Login mit Benutzernamen und persönlichem Passwort erfasst jede Person, die sich ins Register eintragen möchte, die eigenen Personendaten und hinterlegt anschliessend ihren Willen bezüglich einer Organ- und Gewebespende. Optional kann zudem eine Mitteilung an Angehörige hinterlegt werden. Sobald der Registereintrag ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet eingescannt wurde, gilt der Registrierungsvorgang als abgeschlossen. Wer die Registrierung nicht eigenständig durchführen will, kann sich künftig an sogenannte ­Kontaktstellen wenden. Öffentliche Anlaufstellen wie ausgewählte Spitäler oder Gemeinden werden den Registrierungsvorgang im Rahmen eines Pilotprojekts vor Ort durchführen und zugleich die Identitätskontrolle übernehmen. Auch in Arztpraxen soll eine Regis­trierung mittelfristig möglich sein, dahingehende ­Abklärungen laufen bereits. Nach Abschluss der Re­gistrierung bleibt der Eintrag jederzeit modifizierbar. Verstirbt eine in der Schweiz oder in Lichtenstein wohnhafte Person in einem Spital und steht die Frage nach einer Organ- und Gewebespende im Raum, können zuständige Ärzte nach beschlossenem Therapieabbruch den Registereintrag über die Nationale Koordination von Swisstransplant konsultieren. Liegt ein Eintrag mit Entscheid für Organspende vor, thematisieren die behandelnden Ärzte die Organspende im Hinblick auf den Registereintrag im Angehörigen­gespräch. Findet sich im Register ein Entscheid gegen Organspende, werden Angehörige über das hinterlegte Dokument informiert und eine Spende ist ausgeschlossen. Da jeder Registereintrag freiwillig erfolgt, hat ein fehlender Eintrag keinen Einfluss auf die gängige Gesprächspraxis; die Angehörigen werden ausnahmslos involviert und entscheiden in jedem Fall und wie bisher im mutmasslichen Sinne der Verstorbenen.

Sicherheit, Klarheit und Entlastung für Patienten, Angehörige und Spitalpersonal

Gegenwärtig dokumentieren in der Schweiz lebende Personen ihren Entscheid für oder gegen Organ­spen­de in erster Linie mithilfe einer in der Geldbörse ver­stauten Organspende-Karte. Doch die fortschreitende Digitalisierung des Geldbeutels stellt analoge Dokumente wie die Spendekarte vor immer neue Heraus­forderungen. Lediglich rund 5 von 100 auf einer Intensivstation verstorbene Spender tragen heute eine Organ­spen­de-Karte auf sich, welche den Willen be­züglich einer Organspende klar dokumentiert. Um den Entscheid ver­stor­bener Personen hinsichtlich einer Organspende leich­ter zugänglich zu machen, hat Swiss­transplant ­bereits 2016 eine an die Gesundheits-App «Medical-ID» geknüpfte digitale Spenderkarte ­lanciert. Mit der Etablierung eines Online-Registers soll das Dokumentieren des persönlichen Spende­entscheids noch einfacher und die Digitalisierung der Organspende-Karte weiter vorangetrieben werden. Denn nur wenn der Wille ­einer Person klar dokumentiert vorliegt, kann ihrem Wunsch im entscheidenden Moment und nach beschlossenem Therapieabbruch vollumfänglich Rechnung getragen werden.

Weitere Informationen

Homepage von Swisstransplant: www.swisstransplant.org
Webseite zum Register: www.organspenderegister.ch
Swisstransplant
Schweizerischen Nationale Stiftung für Organspende
und Transplantation
Effingerstrasse 1
CH-3011 Bern
register[at]swisstransplant.ch