Griffige Massnahmen gegen Versicherungsmissbrauch notwendig!

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/2829
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.06905
Bull Med Suisses. 2018;99(2829):930

Publié le 10.07.2018

Griffige Massnahmen gegen Versicherungsmissbrauch notwendig!

Ich folge gerne dem Aufruf von Kollege Pilet und protestiere, allerdings nicht in seinem Sinne! Als Psychiater an der Klinik und später in eigener Praxis hatte ich reichlich Gelegenheit, sowohl als Gutachter wie auch in andern Fällen als Therapeut die Not krankheits- resp. behinderungsbedingter Erwerbsunfähigkeit zu sehen. Umso mehr habe ich die Existenz ­einer Schweizer Invalidenversicherung schätzen gelernt, deren Gründung übrigens mit meinem Geburtsjahr übereinstimmt. Wir sollten zu ihr Sorge tragen und diese (in den meisten Fällen) gut funktionierende Institution nicht aus falsch verstandener Menschenfreundlichkeit an die Wand fahren! Ich bin sehr beruhigt, dass mit der Revision des ­Bundesgesetzes des ATSG die Grundlagen geschaffen wurden, Missbräuchen entgegen­zuwirken, und bin empört, dass Herr Pilet mit zynischen Hinweisen auf die Verfolgungsmentalität totalitärer Regime das berechtigte Anliegen nach mehr Kontrolle zu diskreditieren versucht. Nähme mich wunder, wie er im Falle eines begründeten Verdachtes auf Ver­sicherungsbetrug vorgehen möchte, etwa mit einem höflichen Appell an das Gewissen des Täters?