Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie

Briefe / Mitteilungen
Édition
2018/08
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2018.06489
Bull Med Suisses. 2018;99(08):06489

Publié le 21.02.2018

Schweizerische Gesellschaft für ­Handchirurgie

Pressemitteilung zum Genfer Moratorium

Am 1.1.2018 trat der neue TARMED-Tarif, der durch Bundesrat Berset festgesetzt wurde, in Kraft. Für die ambulant erbrachten operativen Leistungen der Handchirurgie wie auch anderer Disziplinen bedeutet das eine Kürzung der Abgeltung der ärztlichen Leistung von knapp 40%. Da in der Hand­chirurgie die meisten Leistungen ambulant erbracht werden, ist nun eine Grenze überschritten, bei der diese Leistungen noch kostendeckend durchgeführt werden können. Die Genfer Handchirurgen führen aus diesem Grund seit dem 1.1.2018 keine ambulanten Wahleingriffe mehr durch. Mittlerweile haben sich auch die Genfer Gynäkologen, Orthopäden und Urologen diesem Moratorium angeschlossen.
Dieses Alarmsignal aus Genf zeigt, dass der bundesrätliche Tarifeingriff nicht der richtige Weg ist, die steigenden Kosten des Gesundheitswesens in den Griff zu bekommen. Vielmehr werden mit dieser Massnahme die Qualität der ärztlichen Versorgung und damit die Sicherheit der Patienten gefährdet.
Das aktuell gültige Referenzeinkommen, das aus der Grundversicherung generiert werden kann und auf dem der TARMED aufbaut, beträgt 207 000 CHF. Einkommen von >1 000 000 CHF zu Lasten der Prämien­zahler, wie von BR Berset moniert, sind aus tariftechnischen Gründen überhaupt nicht möglich.
Die von der Politik gewünschte Verschiebung von der stationären hin zur ambulanten Behandlung wird durch nicht mehr kostendeckende Tarife von derselben Politik torpediert. Die Handchirurgen haben aus eigenem Antrieb ihren Beitrag zur Dämpfung der Kosten schon vor Jahren geleistet und 2012 eine Liste der ambulant durchzuführenden Operationen publiziert und umgesetzt – schon lange bevor die Politik diese Listen erfunden hat.
Die Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie (SGH) hat vollstes Verständnis für die Aktion der Genfer Kollegen und begrüsst die damit angestossene Diskussion. Es gilt eine Finanzierungsform der ambulanten Leistungen zu finden, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht wird und nicht ganze Berufsgruppen in dem Masse benachteiligt, dass deren wirtschaftliche Existenz in Frage gestellt wird. Durch ihr konstruktives Engagement in den Tarifkommissionen zeigen die Handchirurgen ihren Willen, ihren Teil zu einem gerechten, aber auch wirtschaftlichen Tarif beizutragen.
Die SGH setzt sich ein für die Sicherheit der Patienten und eine hohe Versorgungsqualität. Sie strebt an, dass der Zugang zu diesen Leistungen allen Patienten in gleichem Masse möglich bleibt, damit keine Zweiklassenmedizin entsteht, und verteidigt die effiziente, kostengünstigere ambulante Chirurgie. Nicht zuletzt ist es ihr ein Anliegen, die Attraktivität des Arztberufes und die des Handchirurgen zu sichern, damit diese hochstehenden Leistungen auch in Zukunft noch erbracht werden können.
Kontakt: Dr. med. Mario Bonaccio, ­Präsident SGH, mario.bonaccio[at]stgag.ch