Antwort der Redaktion auf den Brief von A. Wallossek

Briefe / Mitteilungen
Édition
2017/38
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2017.06049
Bull Med Suisses. 2017;98(38):1217

Publié le 20.09.2017

Antwort der Redaktion

Der SÄZ-Cartoon wird zurzeit von einer Zeichnerin und zwei Zeichnern bestritten, die sich im Dreiwochenrhythmus ablösen. Die Redaktion respektiert die künstlerische Freiheit 
der Cartoonisten so weit wie möglich. Dies ­be­deutet, dass Eingriffe nur in extremen ­Fällen denkbar sind. Nicht toleriert würden beispielsweise rassistische Ausfälligkeiten, Leugnung des Holocaust oder Ähnliches. Selbstverständlich ist auch die Redaktion ­keinesfalls von jeder Zeichnung begeistert, wobei die Meinungen diesbezüglich redak­tionsintern durchaus auseinandergehen. Wird die erwartete Qualität über längere Zeit nicht geliefert, beendet die Redaktion die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Cartoonisten grundsätzlich.
Empörte Reaktionen auf Zeichnungen sind nicht selten. Sie betreffen alle Cartoonisten und die unterschiedlichsten Themen. Der Versuch, sie vorausschauend zu vermeiden, würde das Ende des SÄZ-Cartoons bedeuten – zumindest in der aktuellen Form. Zudem wäre eine solche Haltung nicht mit dem Konzept der Satire vereinbar, deren zentrales Stilmittel bekanntlich die Übertreibung ist. Im Zusammenhang mit der kritisierten Zeichnung mag von Interesse sein, dass der Cartoonist selbst als Psychiater in einer Gruppenpraxis tätig ist.
Der Verdacht, dass die FMH via SÄZ-Cartoon Standespolitik betreibt und im konkreten Fall ihrer mangelnden Wertschätzung für die Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie Ausdruck verleiht, kann hier glücklicherweise entkräftet werden. Die FMH-Führung nimmt keinerlei Einfluss auf die Zeichnungen und sieht diese wie die übrigen Leserinnen und Leser der SÄZ in aller Regel erst im publizierten Heft. Die Redaktion schätzt dieses Bekenntnis der FMH zur redaktionellen Unabhängigkeit und zur künstlerischen Freiheit sehr und geht davon aus, dass dies auch für den Grossteil unserer Leserinnen und Leser gilt.