Replik SAMW/SPHN

Briefe / Mitteilungen
Édition
2017/25
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2017.05782
Bull Med Suisses. 2017;98(25):812

Publié le 21.06.2017

Replik SAMW/SPHN

Herr Wildberger fordert eine «sprachliche ­Definition unserer Absichten über Persona­lisierte Medizin und über Personalisierte ­Gesundheit». Er interpretiert diese Begriffe ­offensichtlich ganz individuell als eine auf die Persönlichkeit seiner Patienten als indivi­duelle Problemfälle bezogene Medizin. Dies ist durchaus berechtigt, verkennt aber den Umstand, dass diese Begriffe auch für eine ganz spezifische Ausrichtung der zukünftigen Medizin stehen. Die aus dem Englischen wörtlich übernommenen Begriffe meinen, dass die heute zur Verfügung stehende enorme und rasant wachsende Menge an gesundheitsbezogenen Daten (z.B. genomische, proteomische, metabolomische und umweltbestimmte Merkmale) für die biomedizinische Forschung und für eine bessere Gesundheitsversorgung effizienter genutzt werden sollen. Dank Fortschritten in den «Life Sciences» und in der ­Informationstechnologie können heute molekulargenetische Profile von Organismen, Organen und Organzellen mit einer Präzision wie nie zuvor bestimmt und mit den kli­nischen Phänotypen von Krankheiten und ­individuellen Lebensgewohnheiten korreliert werden. Damit diese Genotyp-Phänotyp-Korrelationen auch kausale Aussagekraft erlangen und der Verbesserung von Prävention, Therapie und Krankheiten dienen können, müssen grosse Datenmengen von guter und vergleichbarer Qualität vorhanden sein, z.B. qualitätsnormierte Biobanken. Die für die Forschung erforderliche kritische Masse zu erreichen, ist in der Schweiz mit dem föde­ralistisch strukturierten Gesundheitssystem nur möglich, wenn biologische und gesundheitsbezogene Personendaten landesweit ­ausgetauscht, harmonisiert erfasst und ausgewertet werden können. In dieser Hinsicht sind uns Länder mit nationalen Gesundheitssystemen wie Schweden, Dänemark u.a. weit voraus; ein Umstand, der beim wöchentlichen Lesen des New England Journal of Medicine ­unschwer festgestellt werden kann. Wegen der grossen Datenmengen stellt diese «Personalized Health»-Forschung auch neue ethische und rechtliche Herausforderungen, die zur Sicherung des Persönlichkeitsschutzes ­erarbeitet werden müssen. Das geht weit über die Aufgaben der für die klinische Forschung zuständigen kantonalen Ethikkommissionen hinaus. Letztlich geht es darum, die Zukunft der Medizin in Forschung und ­Gesundheitsversorgung auf internationalem Niveau mitzugestalten. Ob wir diesen Prozess mit dem etablierten Begriffspaar «Personalisierte Medizin / Personalisierte Gesundheit» bezeichnen oder mit ebenfalls gebräuchlichen Namen wie «Precision Medicine» (Prä­zisionsmedizin), «individualisierte Systemmedizin» oder «stratifizierte Medizin», ist letztlich eine Frage der persönlichen Präferenz. Alle Bezeichnungen meinen dasselbe, und auf diese inhaltliche ­Bedeutung der Begriffe sollten wir uns konzentrieren.