«Praktische Ärzte» in der hausärztlichen Grundversorgung nicht doppelt benachteiligen!

Briefe / Mitteilungen
Édition
2017/23
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2017.05694
Bull Med Suisses. 2017;98(23):724

Publié le 07.06.2017

«Praktische Ärzte» in der hausärztlichen Grundversorgung nicht doppelt benachteiligen!

Durch den bundesrätlichen Tarifeingriff ab 1.1.2018 sollen die «Quantitativen Dignitäten» bei den AL für alle Ärzte auf den einheitlichen Wert von 0,968 festgelegt werden. Einzig die «Praktischen Ärzte» sollen den tieferen Faktor von 0,940 für alle AL erhalten. Begründet wird dies mit der kürzeren Weiterbildungsdauer. Damit werden die Praktischen Ärzte alle nach TARMED verrechneten Leistungen, die eine AL enthalten, zu niedrigeren Gebührensätzen abrechnen.
Wenn gleichzeitig das grundsätzliche Abrechnungsverbot für zahlreiche grundsätzliche Leistungen der Hausarztmedizin (Beratungsziffern 00.0510 und 00.0520 und Untersuchungsleistungen nach den neuen Ziffern 00.0415 und 00.0425) aufrechterhalten wird, so stellt dies für Praktische Ärzte eine unzulässige und nicht hinnehmbare doppelte Bestrafung der postulierten kürzeren Ausbildungsdauer dar!
Aus Sicht der Praktischen Ärzte ist eine Abschaffung der Abrechnungsverbote für die oben genannten TARMED-Positionen notwendig: Die Qualitative Dignität «Alle Grundversorger» würde es ermöglichen, dass nicht nur ältere Praktische Ärzte mit Bestandsschutz auf diese TARMED-Positionen diese auch abrechnen dürften, sondern alle Praktischen Ärzte.
Für viele nachrückende Hausärzte ist die ­Lösung dieser Frage wirtschaftlich äusserst wichtig. Die Bedeutung für die gesamte hausärztliche Versorgung belegen die folgenden statistischen Daten:
Die Zahl der ambulant tätigen «AIM»-Titelträger ist zwischen 2009 und 2016 lediglich von 5582 auf 5921 (6% Zuwachs) angestiegen, während im selben Zeitraum die Zahl der Prak­tischen Ärzte von 848 auf 1411 (91% Zuwachs) gestiegen ist (Quelle: FMH-Statistik).
Der Anteil der Praktischen Ärzte an allen ambulant hausärztlich Tätigen betrug damit im Jahr 2016 14,8% (gegenüber 9,6% im Jahr 2009). Diese Gruppe übernimmt also einen immer grösseren Anteil an der hausärztlichen Versorgung der Schweizer Bevölkerung und sollte damit nicht doppelt benachteiligt werden!